Steuerzahlerbund vergleicht Abwassergebühren: „Bürger doppelt belastet“

24.07.2026

Diese Städte im Kreis Mettmann sind am günstigsten und teuersten – Städte- und Gemeindebund wehrt sich

Alljährlich veröffentlicht der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW seine Vergleichsberechnungen bei den Abwassergebühren der einzelnen Kommunen im Lande. Auch für 2026 gibt es ein Ergebnis, das für viele Menschen nicht überraschen dürfte: „Die Belastung steigt deutlich schneller als die Inflation“, heißt es in der Pressemitteilung. Und das auf einem Niveau, das „nicht mehr vertretbar“ sei.
Als Grundlage nimmt der BdSt einem Musterhaushalt mit vier Personen, 200 Kubikmetern Schmutzwasser und 130 Quadratmetern versiegelter Fläche. Dieser zahle nach der Berechnung durchschnittlich rund 881 Euro pro Jahr. Das seien etwa 5% mehr als 2025, während die Inflation zuletzt bei 2,1 % lag.

 

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Am günstigsten sei es demnach in Reken: Dort fallen rund 330 Euro im Jahr an. Der Schmutzwassergebührensatz ist mit 1,45 Euro/m³ der niedrigste in ganz Nordrhein-Westfalen.

„Spitzenreiter“ auf der anderen Seite ist laut BdSt NRW Monschau. Dort kostet dieselbe Leistung inzwischen mehr als 1.806 Euro. Mit 7,79 Euro/m³ verlangt die Stadt auch den höchsten Schmutzwassergebührensatz in ganz Nordrhein-Westfalen.

„Bürger in Monschau zahlen für die Entsorgung ihres Abwassers mehr als das Fünffache dessen, was Bürger in Reken bezahlen“, heißt es in der Pressemitteilung. „Schauen wir auf die Niederschlagswassergebühren, finden wir den niedrigsten Gebührensatz in Schloss-Holte Stukenbrock mit 0,15 Euro/m² versiegelter Fläche. Den höchsten Satz zahlen die Bürgerinnen und Bürger in Burscheid: 2,32 Euro/m².“

 

Und wie sieht es im Kreis Mettmann aus?

Dazu gibt es zunächst eine Preis-Vergleichstabelle: 

Abwassergebuehren_2026_Kreis-Mettmann

 

Demnach liegt der Durchschnitt der Abwassergebühren für den Musterhaushalt bei ca. 786 Euro im Jahr. Am günstigsten sind die Tarife in Haan, am höchsten in Mettmann

 

Weitere Zahlen gibt es bei der Gegenüberstellung von 2026 und 2025.

  • Die Haaner zahlen im Schnitt ca. 538 Euro, und das unverändert gegenüber dem Vorjahr
  • In Hilden liegt der Betrag bei 622 Euro, eine Steigerung von rund 10%
  • In Monheim schlagen die Gebühren mit ca. 773 Euro zu Buche – hier gab es sogar eine Senkung um 26,4. Allerdings gehört die Gänsellieselstadt laut BdSt auch zu den Kommunen mit dem höchsten Niederschlagswassergebührensatz in NRW.
  • In Langenfeld müssen Eigentümer bereits 835 Euro zahlen, im Vorjahr waren es noch 7,4% weniger.

 

„Gebührensteigerung wird Normalfall“

Grundsätzlich stellt der BdSt fest: „Die Gebühren steigen inzwischen nicht mehr nur vereinzelt, sondern flächendeckend. 272 der 396 Kommunen haben ihre Abwassergebühren erhöht. 113 Kommunen verlangen heute mehr als 1.000 Euro jährlich für unseren Musterhaushalt. Vor sechs Jahren waren es lediglich 21 Kommunen. Diese Entwicklung zeigt: Die hohen Gebühren werden zunehmend zum Normalfall.“

 

Die fünf Kommunen mit den größten Steigerungen sind

  • Büren: + 32 %
  • Bornheim: + 28 %
  • Halle (Westfalen): + 26 %
  • Kirchlengern: + 26 %
  • Welver: + 25 %

 

Als mögliche Gründe benennt der Interessensverband unter anderem steigende Beiträge an Wasserwirtschaftsverbände oder Unterdeckungen im Abwassergebührenhaushalt aus vorherigen Jahren.

Oder es seien schlicht und ergreifend „gebührentreibenden Entscheidungen des Stadt- bzw. Gemeinderats. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit, Anlagen nicht vom tatsächlichen Anschaffungswert, sondern vom deutlich höheren Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. Das führt automatisch zu höheren kalkulatorischen Kosten. Und diese höheren Kosten landen letztlich auf dem Gebührenbescheid der Bürger.“

 

Der BdSt NRW fordert daher, dass die Städte und Gemeinde mehr „bürgerfreundliche Kalkulationsspielräume“ nutzen und keine „faktischen Gewinne aus Abwassergebühren“ anstreben, „um städtische Haushaltslöcher zu stopfen."

Der Landesgesetzgeber solle entsprechend das Kommunalabgabengesetz ändern: Abschreibungen sollen grundsätzlich nur noch vom Anschaffungswert vorgenommen werden. Beim Wiederbeschaffungszeitwert sollen die daraus entstehenden Mehrerlöse verpflichtend in einer Substanzerhaltungsrücklage verbleiben und nicht zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwendet werden dürfen.

 

StGB widerspricht: „Gebührenvergleich führt in die Irre“

Es gibt aber auch Kritik an der Vorgehensweise des BdSt. Immer wieder meldeten sich bei früheren Veröffentlichungen einige Städte zu Wort. So meinte bereits Christof Sommer, Hauptgeschäfsführer des Städte- und Gemeindebunds (StGB) NRW vor rund zwei Jahren: „Der alljährliche Gebührenvergleich vom Bund der Steuerzahler führt mehrfach in die Irre.“

 

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Man könne nur Städte und Gemeinde miteinander vergleichen „die über eine deckungsgleiche geographische Ausgangslage und das gleiche Leistungsangebot verfügen.“ Eine Gemeinde mit mehreren Ortsteilen müsse bei der öffentlichen Kanalisation „pro Einwohner viel mehr Aufwand betreiben als eine Gemeinde, die kompakt besiedelt ist“.

Oder: „Eine Gemeinde mit abwechslungsreicher Topographie im Bergischen Land hat mehr zu leisten als eine am flachen Niederrhein. Wer mehr Aufwand hat und ein größeres Leistungsspektrum anbietet, muss auch mehr Kosten umlegen."

 

Außerdem seien die Kosten – zum Beispiel durch Inflation, für Chemikalien zur Abwasserreinigung, für verbesserte technische Anlagen oder für mehr Vorsorge gegen Starkregen – extrem gestiegen, die sich dann in den Gebühren niederschlagen.

Sommer betont: „Die Kommunen halten sich bei der Berechnung ihrer Gebührensätze konsequent an geltendes Recht. Das sieht vor, dass Kosten für Aufbau, Pflege und Betrieb einer Kanalisation oder der Abfallentsorgung umgelegt und als Gebühr berechnet werden. Es geht dabei nicht um Profite, sondern um Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Und die ist nicht für umsonst zu haben.“

 

Bericht: KA
Fotos: Pixabay / Montage: anzeiger24.de

 

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