Süßes, Saures – oder Anzeige? Wo bei Halloween der Gruselspaß aufhört
30.10.2026Kreispolizei: Monstermäßig feiern Ja – Vandalismus und Randale Nein! Zusätzliche Krawalle durch Schülerproteste werden befürchtet
Nicht nur an den Karnevalstagen oder in der Weihnachtsmarkt-Saison beäugt die Kreispolizei Mettmann besonders aufmerksam feiernde Menschen. Am späten Halloween-Samstagabend, 31. Oktober 2025, streifen wieder „Hexen, Monster und Gespenster“ durch die Straßen und ziehen von Tür zu Tür. Auch in den zehn Kreis-Städten wird das amerikanisch-keltische Kult-Spektakel immer beliebter, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Zum Ritual gehört mittlerweile auch die Ansage: „Wir wünschen grundsätzlich allen, die sich an diesem Gruselspaß beteiligen wollen, viel Spaß und ein friedliches Fest“, erklärt die Kreispolizei, mahnt gleichzeitig aber auch: „Nicht alles, was vielleicht ‚Spaß‘ macht, ist auch erlaubt. Und dort, wo aus Streichen Straftaten werden, werden wir konsequent einschreiten.“
Darüber hinaus müssen sich die Einsatzkräfte auf eine zusätzliche Belastung einstellen...
Einsatzkräfte verstärken Präsenz – Klare Ansage an Zombies und Hexen
Bedeutet: Vermeintliche Juxereien wie Hauswände mit Eiern bewerfen, Pflanzen herausreißen, Autos beschmieren, Feuer legen oder unerlaubt Pyrotechnik entfachen, kann böse Folgen haben. Für Betroffene, aber auch Verursacher.
Wer bei Sachbeschädigung erwischt wird, müsse mit Strafverfolgung rechnen – auch Jugendliche, kündigt die Behörde an.
Die Polizei rät daher Eltern:
- Sprechen Sie mit ihren Kindern darüber, dass Halloween keine Ausrede für Vandalismus ist.
-
Sensibilisieren Sie sie dahingehend, dass das Erschrecken von anderen Personen von einem harmlosen Spaß zu einer strafbaren Handlung eskalieren kann. Dies hängt vor allem davon ab, wie, wo und gegenüber wem man den Schreck inszeniert und welche Folgen daraus entstehen.
Für die kommende Halloween-Nacht will die Polizei ihre Präsenz deutlich erhöhen: „Die Kräfte werden für Sicherheit sorgen und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Straftaten werden konsequent verfolgt und sich anbahnende Auseinandersetzungen oder gar Angriffe auf Rettungskräfte bereits frühzeitig unterbunden“, heißt es weiter.
Vom Mitführen so genannter „Anscheinswaffen“ wird dringend abgeraten, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen. Denn wenn eine falsche Waffe als „echt“ angesehen wird, kann dies einen unnötigen Einsatz und/oder ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz auslösen.
Wer diese und ähnliche Ratschläge befolgt, kann sich auf eine schaurig-schöne Halloween-Party freuen.
Schüler-Demos: Gewalt-Aktionen auch im Kreis Mettmann?
Erschwerend hinzu kommt, dass am 31. Oktober tagsüber die Gruppierung „Gen Z regelt“ bundesweit Schüler-Demos gegen die Bildungspolitik und Wehrpflicht angekündigt hat – auch in Nachbarstädten wie Düsseldorf. Es werden Ausschreitungen wie in Frankreich und Italien befürchtet.
Würde eine solche Gewaltwelle auch in den Kreis Mettmann überschwappen? Der Kreispolizeibehörde Mettmann liegen nach eigener Aussage „derzeit keine Hinweise vor“. Dennoch bleiben die Beamten wachsam und beobachten die Lage auf Social Media, um ggf. eingreifen zu können. „Grundsätzlich gewährleistet die Polizei die friedliche Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, schreitet aber auch konsequent bei Straftaten und sonstigen Störungen der öffentlichen Sicherheit ein“, heißt es abschließend.
Quelle: Kreispolizei Mettmann
bearb. KA
Fotos: Kreispolizei Mettmann / KI generiert mit Chat GPT
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