
Neue Hundesteuermarken haben Dauerwirkung
„Ab dem 12. Januar 2024 werden die Hundesteuerbescheide mit Dauerwirkung verschickt“, erklärt die Stadt. Also, alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund jetzt anmelden bzw. die, die ihren jährlichen Steuerbescheid mit neuer Hundesteuermarke erhalten, bekommen diesen nur noch einmalig. Auch die Marke (entsprechend zuordnenbar nummeriert) bleibt ab jetzt dauerhaft gültig, solange sich nichts ändert.
Natürlich wird die Hundesteuer weiterhin jährlich zu den gesetzlichen Terminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) fällig, es wird dann aber nicht mehr per jährlichem Bescheid daran erinnert.
Infos/Foto: Stadt Langenfeld