Neue EU-Verordnung: Bahn muss nicht mehr alle Verspätungen und Ausfälle entschädigen

07.06.2023

Was die Kundschaft nun wissen sollte

Bei längeren Verspätungen mussten Bahnunternehmen ihre Fahrgäste bisher grundsätzlich entschädigen – unabhängig von der Ursache. Das ändert sich nun teilweise zum 7. Juni 2023.

Laut einer neuen EU-Verordnung müsen die Dienstleister in „Notfällen“ oder bei „Verschulden eines Fahrgastes“ nicht mehr unbedingt eine Erstattung zahlen.


Was gilt weiterhin?

Die Deutsche Bahn AG unterscheidet zwischen „Erstattung“ und „Entschädigung“.

 

Erstattung

  • Rückzahlung, die Kundinnen und Kunden erhalten, wenn sie aufgrund von Verspätungen von mindestens 60 Minuten ihre Fahrt nicht antreten wollen oder abbrechen müssen.
  • Keine Änderungen bei den Erstattungen: Das Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises in vollem Umfang und völlig unabhängig vom Verspätungs- oder Ausfallgrund bleibt bestehen.
  • Es besteht ebenfalls unabhängig vom Grund weiterhin ein Anspruch auf die Übernahme von Hotel- oder Taxikosten, wenn die "bekannten Bedingungen" erfüllt sind.

„Für die meisten Kundinnen und Kunden wird sich in Sachen Erstattung nichts ändern“, heißt dazu auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG.

 

Entschädigung

Prozentuale Zahlung, die den Reisenden bei Verspätungen ab 60 Minuten ausgezahlt wird. Die "bekannten Entschädigungssätze" bleiben dabei bestehen:

  • Ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des Kaufpreises
  • Ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent des Kaufpreises

 

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Was ändert sich nun?

Entschädigung bei Unwettern

  • Die neue EU-Verordnung sieht vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Entschädigung zahlen müssen, wenn die Verspätung "durch außergewöhnliche Umstände, wie Naturkatastrophen, verursacht" wird.
    Gewöhnliches Unwetter fällt aber nicht unter diese Kategorie“, betont die DB.
  • Kundinnen und Kunden werden demnach auch in Zukunft bei Unwettern, wie Stürmen oder Hochwasser, in vollem Umfang im Rahmen der Fahrgastrechte entschädigt und erhalten ihr Geld zurück.
  • Lediglich bei wenigen Ausnahmeereignissen, wie der Jahrhundertflut 2021 oder anderen großen Naturkatastrophen, gibt es künftig keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Entschädigung. In diesen Fällen schaut sich die DB jeden Einzelfall genau an und kommt ihren Kundinnen und Kunden ggf. mit Kulanzgutscheinen entgegen, die für künftige Fahrten eingelöst werden können.


Entschädigung beim Eingriff Dritter

  • Bei Eingriffen durch „menschliche Dritte“, z.B. bei Kabeldiebstahl oder Polizeieinsätzen am Gleis, wird den Kundinnen und Kunden keine Entschädigung mehr gezahlt.
    Oft werden Verspätungen durch mehrere Ereignisse verursacht. Die DB will "kulant" bleiben und im Zweifel „nur dann keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung ausschließlich und zweifelsfrei auf einen Eingriff Dritter zurückzuführen ist“.
  • Im Streikfall wird die DB wie bisher vollumfänglich entschädigen.


Mehr Infos zu FAQs bietet die Verbraucherzentrale

Quelle: Deutsche Bahn AG / Verbraucherzentrale
Foto/Collage: hpgruesen/Pixabay / anzeiger24.de

 


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