Gibt es in Langenfeld bald keine Mittagsruhe mehr?

15.06.2026

Neue Vorschriften für E-Scooter, aggressives Betteln und Spielplätze geplant

Wer künftig in Langenfeld den Rasen mäht, muss dabei keine kommunale Mittagsruhe mehr beachten. Das ist eine der sichtbarsten Änderungen einer neuen Ordnungsverordnung, über die der Stadtrat am 23. Juni entscheiden soll.

Die Stadt will ihr Regelwerk für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum umfassend modernisieren. Hintergrund sind neue Entwicklungen, die es bei der letzten Überarbeitung noch gar nicht oder nur in geringerem Umfang gab – etwa E-Scooter, die zunehmende Nutzung öffentlicher Plätze durch größere Gruppen oder Probleme mit aggressivem Betteln.

Mittagsruhe fällt weg

Die wohl größte Änderung betrifft die bisherige kommunale Mittagsruhe.

Nach Auffassung der Stadt ist eine zusätzliche örtliche Regelung heute nicht mehr notwendig. Der Schutz vor Lärm werde bereits durch Landes- und Bundesrecht ausreichend geregelt. Zudem sei die bisherige Vorschrift für viele Bürger nur schwer nachvollziehbar gewesen: Wer einen Gärtner beauftragte, durfte mittags mähen lassen, wer selbst zum Rasenmäher griff, musste die Ruhezeit beachten.

E-Scooter erstmals ausdrücklich erwähnt

Neu ist außerdem, dass E-Scooter ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen werden. Die Stadt reagiert damit auf die inzwischen weit verbreitete Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Raum.


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Mehr Möglichkeiten gegen aggressives Betteln

Erstmals wird sogenanntes störendes Verhalten ausdrücklich geregelt.

Dazu gehören insbesondere aggressives Betteln sowie Betteln unter Einbeziehung von Kindern. Nach Angaben der Verwaltung sollen damit bestehende Regelungslücken geschlossen und dem Ordnungsamt klarere Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden.

Alkohol- und Drogenszenen im Blick

Die neue Verordnung richtet sich auch gegen Gruppen, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum aufhalten und dabei durch Alkohol- oder Drogenkonsum auffallen oder Passanten belästigen.

Solche Situationen hätten in den vergangenen Jahren zugenommen und würden nun ausdrücklich in die Vorschriften aufgenommen.

Wildes Urinieren wird ausdrücklich verboten

Was bisher über allgemeine Vorschriften verfolgt wurde, soll künftig direkt in der Verordnung stehen: Das Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum wird ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit benannt.

Strengere Regeln für Spielplätze

Auch auf Spielplätzen gibt es konkrete Vorgaben. Dort sind künftig ausdrücklich das Rauchen sowie der Konsum von Cannabis und Lachgas verboten. Tiere dürfen weiterhin nicht mitgeführt werden. Die Nutzung ist grundsätzlich bis 20 Uhr erlaubt, sofern keine andere Beschilderung vorhanden ist.

Mehr Verantwortung für Imbissbetriebe

Imbissbetriebe und andere Verkaufsstellen sollen künftig für einen größeren Bereich rund um ihre Geschäfte auf Sauberkeit achten. Der Verantwortungsbereich wird auf 15 Meter erweitert. Die Stadt verbindet damit die Hoffnung auf weniger Müll im Umfeld von Verkaufsständen und mehr Mehrwegverpackungen.

Auto darf mit Wasser abgespült werden

Eine eher praktische Klarstellung betrifft die Fahrzeugpflege: Das Abspülen eines Autos mit klarem Wasser – etwa um Blütenstaub oder Sand zu entfernen – soll ausdrücklich erlaubt sein.

Rat entscheidet Ende Juni

Der Ausschuss für Soziales und Ordnung hat die neue Verordnung bereits mit großer Mehrheit empfohlen. Die endgültige Entscheidung trifft nun der Rat der Stadt Langenfeld in seiner Sitzung am 23. Juni.


Quelle: Stadt Langenfeld

Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de


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