Gesetzesverschärfung bei sexuellen Übergriffen: K.O.-Tropfen gelten nun als „gefährliches Werkzeug“
06.11.2026Verabreichung von narkotisierenden Substanzen soll mit Einsatz einer Waffe gleichgesetzt werden
Es ist eine perfide Masche und auch eigentlich bereits strafbar: Mit so genannten K.O.-Tropfen oder anderen Drogen kann eine Person betäubt werden, um sie anschließend unfreiwillig zu sexuellen Handlungen zu drängen. Der deutsche Bundestag hat am Freitag, 6. November 2026, das Gesetz noch einmal verschärft: Derartige Substanzen gelten in Zukunft als „gefährliches Werkzeug“ und die Taten als „besonders schwerer sexuelle Übergriff“, für den eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren drohen kann.
Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD angenommen.
Lücke im Gesetz geschlossen?
Warum war diese Gesetzesänderung im Sexualstrafrecht aus Sicht von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) notwendig? Der Bundesgerichtshofs hatte im Oktober 2024 entschieden, dass narkotisierende Mittel bei einem sexuellen Übergriff eben keine „gefährlichen Werkzeuge“ seien.
Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, kommentiert: „K.O.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Frauen wehrlos zu machen und um ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Sie bringen Frauen in Todesgefahr und verletzen ihre sexuelle Selbstbestimmung. Heute schließen wir endlich eine Straflücke: Wer solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen Übergriffs verabreicht, muss zukünftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren rechnen."
Kritik: Wie lässt sich der Straftatbestand nachweisen?
Allerdings gibt es auch Kritik, zum Beispiel vom Deutschen Anwaltverein (DAV): „Härtere Strafen lösen das eigentliche Problem nicht: Schon heute können bei Bedarf harte tat- und schuldangemessene Strafen verhängt werden. Urteile verschiedener Gerichte zeigen, dass der Strafrahmen von drei bzw. fünf Jahren bis zu 15 Jahren ausgeschöpft wird. Dass höhere Strafen wirklich abschreckend wirken, konnten Studien und die Praxis dagegen nicht zeigen.“
Der DAV hält eine „effektivere Präventionsarbeit“ für sinnvoller: „Es ist wichtig zu wissen, wie man sich schützen kann und wie im Ernstfall Spuren gesichert werden. Außerdem müssen potenzielle Täter:innen davon abgehalten werden, derartige Stoffe zu verabreichen. Sedativa wie K.o.-Tropfen sind gesundheitsschädigend und höchstgefährlich, teilweise lebensgefährlich. Die Folgen und Risiken sind nicht beherrschbar. Ihr Einsatz wirft gesellschaftliche Fragen von Macht- und Besitzdenken auf. Das Strafrecht ist hier das falsche Werkzeug.“
Außerdem seien Stoffe wie K.O.-Tropfen „nur sehr kurz nachweisbar“, heißt es weiter. „Werden Spuren nicht schnell genug gesichert, ist eine eindeutige Beweislage oft unmöglich. Daran werden auch höhere Strafandrohungen nichts ändern können.“
Auch der Bundesrat, der der Gesetzesänderung noch zustimmen muss, sieht „erhebliche Anwendungsschwierigkeiten“ in der Praxis. Weil zwischen der heimlichen Verabreichung von K.O.-Tropfen und der späteren sexuellen Handlung viel Zeit vergehe, sei nicht sicher, dass die Verabreichung als Verwendung „bei der Tat“ erfasst werde.
Die Bundesregierung dagegen sieht keine Lücke: Nach ständiger Rechtsprechung werde bereits mit dem Verabreichen der narkotisierenden Mittel „Gewalt“ im Sinne der einschlägigen Sexual- beziehungsweise Raubtatbestände ausgeübt. „Die Tatausführung hat daher zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen“, heißt es in der Gegenäußerung. Eine fortwirkende Gewaltanwendung könne auch bei längeren Zeitspannen bis zur sexuellen Handlung oder Wegnahme vorliegen. Für den dafür erforderlichen „finalen Zusammenhang“ genüge der Eventualvorsatz.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, ergänzt: „Wer K.O.-Tropfen einsetzt, um Menschen anschließend sexuell zu missbrauchen oder auszurauben, handelt mit erheblicher krimineller Energie. Deshalb war es richtig, den Einsatz solcher Mittel ausdrücklich in die Qualifikationstatbestände aufzunehmen. Zugleich haben wir im parlamentarischen Verfahren darauf geachtet, eine rechtssichere und praxistaugliche Regelung zu schaffen. Damit stärken wir den Schutz der Opfer und geben Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ein klares Instrument an die Hand, um diese besonders verwerflichen Taten angemessen zu ahnden."
Bericht: KA
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