Drohen den Verantwortlichen Freiheitsstrafen und hohe Geldbußen bei dem Schaden in Höhe von 750.000 €?
Skandal um Chemie-Unfall in Langenfeld: Anklage erst nach fast zwei Jahren!
Im Dezember 2023 ereignete sich auf der Schneiderstraße in Langenfeld eine schwere Grundwasserverunreinigung, durch die der Stadt ein Sanierungsschaden von rund 750 000 € entstand war. Doch erst vor wenigen Monaten, im Mai 2025, also fast zwei Jahre nach dem Chemieunfall, wurde Anklage erhoben. Die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW), angesiedelt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, hat am Amtsgericht Düsseldorf Anklage gegen Verantwortliche wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 StGB) und unerlaubten Betreibens von Anlagen (§ 327 StGB) eingereicht. Vorab war bezüglich der freigesetzten Stoffe ein Gutachten erforderlich, das erst nach einer Verzögerung von über 13 Monaten.
Mit dem nun endlich vorliegenden Gutachten beginnt ein neues Kapitel des Verfahrens. Aber ob die Stadt unter dem scheidenden Bürgermeister Frank Schneider die entstandene Kosten zurückfordern kann und wie sich die Situation unter dem zukünftigen Bürgermeister weiterentwickeln wird, ist völlig offen.
Was sagt das Gesetzbuch
§ 326 StGB – Unerlaubter Umgang mit Abfällen
Laut juristischen Quellen kann dieser Tatbestand mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder alternativ mit einer Geldstrafe geahndet werden.
§ 327 StGB – Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
Die Regelung sieht bei vorsätzlichem Handeln eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor; bei fahrlässigem Verhalten liegt die Höchststrafe im Bereich von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Aber ob tatsächlich eine Haft- oder Geldstrafe verhängt wird, lässt sich noch nicht abschließend sagen. Entscheidend sind unter anderem der Grad der Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz, die Schwere der Umweltgefährdung und die wirtschaftlichen Hintergründe. Da zudem erhebliche Kosten (rund 750 000 €) entstanden sind, könnten unter Umständen höhere Strafrahmen in Betracht gezogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn besondere Gefährdungen oder grobe Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. Und genau darum wird es vor Gericht gehen.
Bericht: LT
Fotos/Video: anzeiger24.de
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