Deutsche Umwelthilfe fordert: Mehr Falschparker auf Gehwegen anzeigen

23.03.2023

Umfrage: Zahlreiche Städte dulden illegales Parken auf Gehwegen – gefährlich für Fußgänger

„Zahlreiche deutsche Städte dulden die systematische Behinderung und Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch illegales Parken auf Gehwegen“, das zeige eine bundesweite Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter 104 Städten, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.

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Wichtige Ergebnisse

Die DUH hat alle deutschen Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes nach ihren Plänen zum Parkraummanagement befragt. In dieser Untersuchung werden die Regelungen zur Duldung von rechtswidrigem Parken auf Gehwegen dargestellt.

 

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Konkret wurden folgende Fragen gestellt:
Unter welchen Bedingungen wird Falschparken auf Geh- und Radwegen geahndet?

Unter welchen Bedingungen wird durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen eine zu beseitigende Behinderung angenommen?

Unter welchen Bedingungen wird legales Gehwegparken angeordnet?

 

Das Ergebnis laut DUH: „Nur 26 der 104 abgefragten Städte erklären, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent mit einem Bußgeld ahnden. Noch weniger Städte bestätigen, dass Behinderungen durch Falschparker auf Gehwegen regelmäßig durch Abschleppen beseitigt werden.“ Und: Rund 55 hätten gar nicht erst geantwortet, bzw. eine „hilfreiche Beantwortung der Fragen verweigert“, sagt die DUH – darunter die Stadtstaaten Berlin und Bremen und alleine zwölf Kommunen in NRW.

 

Laut offiziellen Regelwerken ist eine Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern notwendig. Dies werde jedoch in den meisten Städten nicht beachtet wird, erläutert die DUH weiter.

 

In Göttingen und Magdeburg beispielsweise werden laut Umfrage „bereits 80 Zentimeter breite Gehwege als ausreichend angesehen, um ein falsch geparktes Auto nicht abzuschleppen“, heißt es in dem Bericht weiter. „In Mainz und Aachen geben sich die Ordnungsämter mit 90 Zentimeter Restbreite des Gehwegs zufrieden. Nicht viel besser haben es Fußgängerinnen und Fußgänger in Offenbach am Main, Krefeld, Leverkusen, Trier und Kiel: Hier dürfen Ordnungskräfte erst abschleppen lassen, wenn die Restgehwegbreite unter 1 Meter liegt.“

 

Außerdem: In Recklinghausen und im saarländischen St. Ingbert erhalten Falschparker kein Bußgeld, solange der Gehweg laut Stadt „noch nutzbar“ ist, schreibt die DUH: „Göttingen gibt sogar an, dass Gehwegparken außerhalb bewirtschafteter Flächen grundsätzlich nicht bestraft werde, und in Krefeld wird illegales Gehwegparken nicht mit einem Bußgeld bestraft, wenn in der Gegend ein hoher Parkdruck herrscht.“

Nach der Rechtsauffassung der DUH ist eine solche „systematische Duldung und Nicht-Ahndung“ von zugeparkten Gehwegen „rechtswidrig“.

 

„Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen“

Falschparken ist für die DUH mehr als nur ein Ärgernis: „Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos. So werden Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen täglich durch Falschparker vom Gehweg auf die Straße gezwungen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Die systematische Duldung von Falschparkern auf Gehwegen ist lebensgefährlich und aus unserer Sicht rechtswidrig. Autos auf dem Gehweg verdecken die Sicht und zwingen Menschen zum Ausweichen auf die Straße – mit fatalen Folgen. Illegales Gehwegparken muss konsequent geahndet werden.“

  

Die Umweltorganisation stellt nun eine eindrückliche Forderung: „Wenn jetzt immer mehr Menschen Falschparker fotografieren und Behinderungen zur Anzeige bringen, ist das nichts anderes als Notwehr. Genau dazu fordern wir die Menschen auf, und zwar so lange bis die Städte ihrer Pflicht, freie Gehwege zu garantieren, endlich nachkommen."

 

Mehr Infos zum Thema "Parken auf dem Gehweg" 

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fotos: Pixabay / Collage: anzeiger24.de

 


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