Cool bleiben im Job: Was Arbeitnehmer bei Hitze wissen...

01.07.2025

...und Arbeitgeber beachten sollten

Wenn in diesen Tagen die Temperaturen steigen, wird es in vielen Büros, Werkstätten und auf Baustellen schnell unangenehm heiß. Für Arbeitnehmer stellt sich dann oft die Frage: Welche Rechte habe ich bei Hitze? Muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen? Gibt es gar „Hitzefrei“ wie in der Schule?

Hier die wichtigsten Regelungen und Tipps.

 

Kein gesetzlicher Anspruch auf „Hitzefrei“

So verlockend die Vorstellung auch sein mag – einen Anspruch auf „Hitzefrei“ wie in der Schule gibt es für Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Wer bei Hitze einfach die Arbeit niederlegt oder früher geht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Allerdings bedeutet das nicht, dass Beschäftigte schutzlos den hohen Temperaturen ausgeliefert sind.

 

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Dafür hat Dein Arbeitgeber zu sorgen

Arbeitgeber haben eine gesetzliche Pflicht, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenregel ASR A3.5. Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius sollten erste Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung durch die Hitze zu reduzieren. Steigt die Temperatur auf über 30 Grad, sind konkrete Schutzmaßnahmen Pflicht. Ab 35 Grad gilt ein Arbeitsplatz ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen als ungeeignet.

 

Praktische Maßnahmen bei und gegen Hitze

Welche Maßnahmen ein Arbeitgeber umsetzt, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Mögliche Optionen sind eine bessere Belüftung, der Einsatz von Ventilatoren oder mobilen Klimageräten, die effektive Steuerung von Sonnenschutz (z.B. Jalousien) und eine flexible Arbeitszeitgestaltung, etwa ein früherer Arbeitsbeginn am Morgen. Auch eine Lockerung der Kleiderordnung kann in heißen Zeiten sinnvoll und zulässig sein.

 

Ein weiterer Punkt ist die Bereitstellung von Getränken. Zwar gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Getränke, doch bei extremer Hitze ist der Arbeitgeber verpflichtet, ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen, um gesundheitliche Risiken wie Kreislaufprobleme oder Dehydrierung zu vermeiden.

 

Besondere Schutzvorschriften für bestimmte Berufsgruppen

Für Beschäftigte im Freien – wie Bauarbeiter, Landschaftsgärtner oder Straßenbauarbeiter – gelten zusätzliche Anforderungen. Arbeitgeber müssen hier für ausreichenden Sonnenschutz sorgen, z.B. durch Sonnensegel oder das Bereitstellen von Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor. Auch regelmäßige Trinkpausen und eine entsprechende Schutzausrüstung sind Pflicht.

 

Schutz für besonders gefährdete Personen

Schwangere, stillende Mütter oder Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen haben unter Umständen einen Anspruch auf besondere Schutzmaßnahmen oder sogar eine Freistellung bei großer Hitze. Auch hier steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle.

 

Bericht: LT

 

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