Cannabis-Raucher dürfen an deutschen Bahnhöfen keinen Zug nehmen

21.04.2024

Schutz der Fahrgäste, insbesondere Minderjährige: Deutsche Bahn erteilt Kifferverbot im Hausrecht

Eigentlich steht es ja bereits im Gesetz zur Cannabis-Legalisierung: Kiffen ist zwar seit Anfang April 2024 unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber „nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen“.

Das dürfte automatisch auch bedeuten, dass Cannabis auf Bahnhöfen nicht geraucht werden darf. Dennoch geht die Deutsche Bahn auf Nummer Sicher und bestärkt dieses Verbot mit der baldigen Anpassung ihrer Hausordnung. Das hat die Bild am Sonntag (Bams) berichtet.

Ab der KW 17 sollen entsprechende Plakate auf allen DB-Bahnhöfen angebracht werden. Die Raucherzonen für den „normalen“ Tabakkonsum sollen erhalten bleiben.

 

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„Mit der Einführung des Konsumverbots von Cannabis an Bahnhöfen möchte die Deutsche Bahn Reisende und Bahnhofsbesucher:innen schützen“, zitiert der rbb einen Bahnsprecher. „Dabei orientieren wir uns an dem gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen, mit dem insbesondere der Konsum in der Nähe von Kindern und Jugendlichen unterbunden wird. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen.“

 

Ab Juni 2024 sollen Verstöße geahndet werden. Bis dahin sollen Fahrgäste bzw. Bahnhofs-Besucherinnen und -Besucher mit „freundlichen Aufforderungen und Hinweisen“ auf das Verbotr aufmerksam gemacht werden.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: anzeiger24.de / Kinodel/Pixabay

 


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