Anzeige bei der Polizei: Bitte telefonisch oder online

Was zu beachten ist

(ots) Um gesundheitsgefährdende, unmittelbare Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei nach Möglichkeit auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren und damit zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten des Corona-Virus (COVID-19) beizutragen, bittet die Kreispolizeibehörde Mettmann dringend darum, für Anzeigenerstattung grundsätzlich nicht mehr unangekündigt und persönlich die örtliche Polizeiwache aufzusuchen, sofern dieses nicht unbedingt notwendig ist.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich im Falle einer Anzeigenerstattung zuerst telefonisch bei der jeweiligen Polizeidienststelle zu melden - in Langenfeld unter Telefon 02173 288-6310.
Auf diesem Weg kann in Einzelfällen ein persönlicher Termin vereinbart bzw. geklärt werden, ob auf alternative Wege zur Anzeigenerstattung zurückgegriffen werden kann - denn auch schriftliche, telefonische sowie digitale Anzeigenerstattungen sind jederzeit möglich und werden in der aktuellen Situation sogar ausdrücklich gewünscht, sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen. So lassen sich auch unnötige Wartezeiten verhindern. Sofern Bürgerinnen oder Bürger auf einer persönlichen Anzeigenerstattung bestehen, wird diesem Wunsch, unter Berücksichtigung der besonderen Hygienevorschriften, selbstverständlich entsprochen.

Anzeigen können auch Online im Internet erstattet werden.


Quelle/Foto: Kreispolizei Mettmann

 

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