„Pleite statt Photovoltaik: Ärger um Solarfirma Voltling“

25.08.2025

Langenfelder Solarfirma Voltling insolvent, Kunden enttäuscht

Die Langenfelder Solarfirma Voltling, ehemals Solarnia hat Insolvenz angemeldet. Kunden hatten vielfach bereits rund 80 % der vereinbarten Summe angezahlt, doch entscheidende Elektroanschlüsse wurden nie fertiggestellt. Die unerledigten Arbeiten liegen teils Monate zurück, und die Firma ist weder telefonisch noch per E‑Mail mehr erreichbar. Die Geschäftsräume sind leergeräumt. Spannung herrscht darüber, ob ein systematisches Vorgehen oder sogar betrügerische Absicht vorliegt. Die Firma betont hingegen, kein Betrugsunternehmen zu sein und informiert auf Ihrer Internetseite, dass man sich um alternative Lösungsmöglichkeiten noch nicht abgeschlossener Aufträge kümmern wird!

Verdacht auf Insolvenzverschleppung

Der Verdacht liegt nahe, dass das Unternehmen seine Insolvenz zu spät angemeldet hat. Eine solche Insolvenzverschleppung bedeutet, dass nach außen der Eindruck eines weiterhin funktionierenden Betriebs erweckt wird, obwohl tatsächlich längst Zahlungsunfähigkeit besteht. Dafür sprechen mehrere Anzeichen: Kunden zahlten nahezu den vollen Betrag, doch die zugesagten Abschlussarbeiten blieben aus. Gleichzeitig brach die Kommunikation vollständig zusammen. Die Firma hatte sich zwischenzeitlich kommunikativ abgemeldet ist aber seit kurzem wieder telefonisch erreichbar. Was für eine Insolvenzverschleppung spricht ist, dass die offizielle Anmeldung offenbar erst lange nach den ersten gravierenden Zahlungsausfällen stattgefunden hat. All das verstärkt den Eindruck, dass weiterhin Aufträge entgegengenommen und Kundengelder vereinnahmt wurden, obwohl die Erfüllung der vertraglichen Leistungen schon nicht mehr realistisch war.


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Kunden fühlen sich betrogen und sind wütend

Unter den Betroffenen macht sich vor allem Wut und Enttäuschung breit. Viele haben einen Großteil der vereinbarten Auftragssumme bereits überwiesen, doch die zugesagten Leistungen blieben aus. Für sie ist das ein klarer Vertrauensbruch: Sie haben in gutem Glauben investiert und stehen nun mit halbfertigen Anlagen da.

Hinzu kommt das Kommunikationsversagen der Firma. Statt Ansprechpartnern, die erreichbar sind und Lösungen anbieten, stoßen Kunden lediglich auf automatisierte Ansagen oder erhalten gar keine Rückmeldung mehr. Dieses Schweigen wird von vielen als zusätzlicher Schlag ins Gesicht empfunden.

Und welche Rechte haben jetzt noch die Kunden?

Sollte sich der Verdacht einer Insolvenzverschleppung bestätigen, eröffnen sich für die betroffenen Kunden verschiedene rechtliche Wege. Zunächst können sie ihre offenen Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, etwa für bereits gezahlte Abschläge, denen keine Leistung gegenübersteht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zivilrechtlich vorzugehen und Schadenersatz einzuklagen.

Besonders schwer wiegt die persönliche Verantwortung der Geschäftsführer. Haben sie die Insolvenz nicht rechtzeitig gemeldet, obwohl sie dazu verpflichtet waren, können sie auch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Zudem ist Insolvenzverschleppung eine Straftat, sodass Kunden die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft anzeigen können, unter anderem wegen Betrugs oder anderer Insolvenzdelikte.

Unterm Strich heißt das: Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche sowohl im Rahmen des Insolvenzverfahrens als auch über zivilrechtliche Klagen und strafrechtliche Schritte geltend zu machen.


Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de

Weitere Nachrichten aus Monheim gibt es unter https://www.anzeiger24.de/Langenfeld/news/

 


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