Wo muss ich meinen Hund anleinen?

Dann musst Du deinen Hund anleinen


Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit

Vom 1. April bis 15. Juni startet die Brut- und Setzzeit und damit auch die Leinenpflicht für Hunde in Hilden.
Der Frühling kommt und mit ihm auch langsam die Sonne und wärmere Temperaturen. Die Frühlingsgefühle spielen ab dem Zeitpunkt nicht nur beim Menschen verrückt, auch der Hormonspiegel der Wildtiere steigt.
Der Frühling ist also der perfekte Zeitpunkt, um sich Fortzupflanzen. Das kannst Du sogar schon vom vermehrten Vogelgezwitscher hören.


Selbst wenn euer Hund nur einen sehr schwachen Jagdtrieb hat – wenn plötzlich ein Reh auftaucht, kannst auch Du nicht mehr dafür garantieren, dass euer Liebling nicht hinterherrennt.
Vor allem für schwangere Rehe ist das gefährlich. Selbst wenn Dein Hund das Reh nicht fängt oder verletzt, kann es durch die Jagd das Rehkitz verlieren und eine Fehlgeburt erleiden.
Auch Rehkitze selbst, sind natürlich noch nicht ganz so sicher auf den beinen und können auch nicht so schnell fliehen wie die Großen.


Dasselbe gilt natürlich auch für andere Wildtiere wie zum Beispiel Hasen, Wildschweine oder andere.
Wenn Du auf eine Wildschweinmutter mit ihren Frischlingen triffst, kann dies sogar gefährlich für Dich und deine Fellnase werden – Wildschweine gehen nämlich gerne mal auf Angriff rüber, wenn ihr Nachwuchs bedroht wird. Dieses Tier solltest Du also möglichst meiden.

 

 

Regelungen zur Leinenpflicht in Hilden

Innenstadt/Stadtpark/Holterhöfchen:
Hier muss Dein Hund an die Leine!
-Mittelstraße
-Mühlenstraße
- Bismarckstraße
- Schulstraße
-Axlerhof
-Warrington Platz
- Alter Markt
- Nové- Mesto- Platz
- Bismarckpassage
- Anlage Holterhöfchen
- Stadtpark



Kinderspielplätze, Bolzplätze u.ä.:
Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Bolzplätzen in Hilden darfst Du deinen Hund leider nicht mitführen. Unabhängig davon, ist es auch egal ob sie angeleint sind oder nicht.



Im Wald:
Nach dem Landesforstgesetz NRW, darf Dein Hund im Wald auf den Wegen ohne Leine laufen. Dein Hund darf jedoch nicht die Waldwege verlassen.
Der Landschaftsplan des Kreises Mettmann regelt Verhalten von Hund und Halter in den Landschafts- und Naturschutzgebieten. Der Hildener Stadtwald ist überwiegend ein Landschaftsschutzgebiet in welchem der Landschaftsplan keine generelle Anleinpflicht für Deinen Hund vorsieht. In Landschaftsschutzgebieten darf Dein Hund also nach den Regelungen des Landesforstgesetzes NRW auf Waldwegen auch nicht angeleint geführt werden.
Anders ist dies in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten, diese stellen allerdings nur einen kleineren Teil des Hildener Stadtwaldes (z.B. Schönholz, Hildener Heide). Für diese Gebiete gilt laut Landschaftsplan eine Anleinpflicht für Hunde auch auf Waldwegen.



Zusammenfassend kannst Du dir merken:

Auf den meisten Waldwegen besteht keine generelle Anleinpflicht für Deine Hund, im Innenstadtbereich und im Stadtpark/Holterhöfchen in Hilden muss Dein Hund aber angeleint werden!