Wird kiffen jetzt legal?

Gesundheitsminister Lauterbach legt Gesetzentwurf für kontrollierte Cannabis-Abgabe vor

Neben dem Corona-Herbst und -Winter sowie der Krankenhausreform nimmt sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in diesen Tagen auch die Zeit für ein weiteres Thema: Das Bundeskabinett hat ein Eckpunktepapier zur "kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken" gebilligt.

 

Die wichtigsten Punkte:

  • Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
  • Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
  • Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht.
  • Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
  • Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
  • Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften (also wie in den niederländischen Coffeeshops) und ggf. Apotheken erfolgen.
  • Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
  • Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
  • Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggfs. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr)
  • Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
  • Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt

 

Mehr dazu im Eckpunktepapier 

 

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Warum jetzt so ein Gesetz?

„Haben wir keine anderen Sorgen?“, mag sich da manch einer fragen.

Dazu muss man aber auch wissen: Das Vorhaben zur Cannabis-Legalisierung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbart.

Dort heißt es unter anderem: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“

 

Also: Dies ist keine „launige Idee“ für zwischendurch, sondern wurde bereits lange vor dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise zwischen SPD, FDP und den Grünen vereinbart.

Außerdem ist dem Papier zu entnehmen, dass der Staat der kiffenden Community nicht einfach mal „was Gutes tun“ will, sondern auch mit ordentlichen Einnahmen über eine Cannabis-Verbrauchssteuer spekuliert.

 

Und wie geht es jetzt weiter?

Wer sich jetzt schon auf unbeschwertes Kiffen einstellt, hat sich vielleicht zu früh gefreut. Denn es gibt noch eine Menge Hürden beim Gesetzgebungsverfahren.

 

Zum Beispiel ist zu klären, inwieweit der Gesetzentwurf mit den EU-Richtlinien vereinbar ist.

Dazu heißt es in dem Eckpunktepapier: Es bestehe "die Gefahr der Kritik sowohl in internationalen Gremien (z.B. der VN-Suchtstoffkommission) wie von anderen Staaten. Europarechtlich wird es auf eine enge und transparente Abstimmung ankommen, damit EU-Kommission und Mitgliedsstaaten dem Interpretationsansatz Deutschlands folgen und um das Risiko von Vertragsverletzungsverfahren und/ oder Staatshaftungsansprüchen zu minimieren, über die letztlich der EuGH (Europäische Gerichtshof) zu entscheiden hätte. Das Vorhaben kann dabei flankiert werden durch einen Einsatz Deutschlands für einzelne Änderungen/ Aktualisierungen auf EU- und Völkerrechtsebene."

 

Damit räumt das Ministerium offenbar ein, dass das Gesetz rechtlich gesehen nicht so einfach "eingetütet" werden kann. Man könnte auch interpretieren: Wenn es scheitert, dann liegt es eben an der EU

 

Widerstand: Warnung vor gesundheitlichen Schäden und "Drogentourismus"

Außerdem regt sich bereits Widerstand. Der bayrische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisiert beispielsweise in der Augsburger Allgemeinen Zeitung: „Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar." Es drohten „wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken“ und ein „Drogentourismus nach Deutschland“

 

Und der Apothekerverband Nordrhein erklärt: „Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat sich eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums gewarnt“, so Verbandschef Thomas Preis im Gespräch mit der Rheinischen Post. Apothekerinnen und Apotheker könnten zwar die notwendigen hohen Qualitätsstandards bei der Abgabe und Beratung erfüllen. Allerdings seien sie auch „Heilberufler“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Alex Danov/Pixabay

 


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