Steuerkanzlei Ralph Tappert: Was jetzt in der Corona-Zeit wichtig ist

Anträge auf Stundung sowie Anpassungen bei Steuervorauszahlungen sowie Beantragung von Kurzarbeitergeld bei Arbeitgeber-Mandaten sofern notwendig

Gerade jetzt ist Ralph Tappert von der gleichnamigen Steuerkanzlei in Hilden ein gefragter Experte. Denn Unternehmer und Selbstständige haben in der Corona-Zeit viele Fragen: Was soll ich eigentlich versteuern, wenn ich keine Einnahmen mehr habe?

Der Hildener Steuerberater Ralph Tappert ist weiterhin für seine Mandanten da: „In meinem Büro steht ein Beistelltisch mit fünf Meter Abstand. So kann ich weiterhin persönliche Beratungsgespräche führen.“

 

Die Steuerpflicht ist auch bei Corona nicht aufgehoben, betont der Fachmann. Was aber ist zu beachten?

Die Vorauszahlungen auf Körperschafts- und Einkommenssteuern müssen jährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember geleistet werden. Bei der Gewerbesteuer sind die Stichtage am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. „Für die nächsten anstehenden Termine müssen Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung gestellt werden, unter Umständen auch auf die 'Summe 0'. Dafür gibt es ausnahmsweise vereinfachte Vordrucke von der Finanzverwaltung“, erklärt Ralph Tappert.

Weiterhin können die Mandanten auch Anträge auf Stundung von Steuerfälligkeiten zu Altjahren von Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer stellen.

 

Viele Unternehmer-Mandanten kommen auch in die Hildener Steuerkanzlei, weil sie "staatliche" Überbrückungskredite beantragen wollen. Dies kann in Zusammenarbeit mit den Hausbanken der Mandanten bewerkstelligt werden. 

Hierzu betont Ralph Tappert: „Bei Zuschüssen oder Kurzarbeitergeld können wir lediglich beraten, aber die Anträge müssen die Mandanten selbst stellen."

Noch gibt es also viel zu tun. Und danach? Das kann wohl noch niemand voraussehen. Doch wann immer es Fragen zum Steuerrecht gibt, ist Ralph Tappert mit seinem Team der richtige Ansprechpartner.