Schneeeinbruch: Autofahrer kalt erwischt – 44 Unfälle im Kreis

06.01.2026

In Ratingen verunglückt ein 32-Jähriger – Ermittlung nach Fahrerflucht – Ansonsten waren die meisten „vorsichtig“

Buchstäblich „aus heiterem Himmel“ wurde der Kreis Mettmann am späten Montagnachmittag, 5. Januar 2026, von einem erneuten Schneeflocken-Einbruch überzogen. Viele Autofahrer wurden davon überrumpelt, was sich auch teilweise auf den Verkehr auswirkte. Bis Dienstagmorgen, 6. Januar 2026, 6 Uhr, verzeichnete die Kreispolizei 44 Verkehrsunfälle, meistens nur Blechschäden.

 

Unbenannt-3-Bergstation

 

Anzahl der gemeldeten Unfälle, bzw. Einsätze:

  • sieben in Hilden
  • zehn in Langenfeld.
  • vier in Haan
  • zwei in Monheim am Rhein
  • drei in Erkrath
  • zehn in Ratingen
  • zwei in Velbert
  • drei in Heiligenhaus
  • drei in Mettmann

 

Fahrzeug touchiert und gegen Laternenmast geprallt

Von einen schweren Unfall berichtet die Polizei aus Ratingen-Eggerscheidt: Gegen 16:40 Uhr war ein 32-jähriger Fahrer aus Mettmann mit Sommerreifen auf der Straße Am Schwarzebruch in Fahrtrichtung Mülheimer Straße unterwegs. Nach eigenen Aussagen wurde er von einem anderen Fahrzeug überholt und sogar „berührt“. Der Cupra Formentor kam dadurch von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Laternenmast.

Der Mettmanner wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei schätzt den entstandenen Schaden auf 23.000 Euro.

Der andere Verkehrsteilnehmer beging Fahrerflucht, weswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

 

Insgesamt zieht die Polizei aber eine positive Bilanz: „Die relativ niedrigen Unfallzahlen zeigen, dass die meisten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wetterangepasst und entsprechend vorsichtig im Straßenverkehr unterwegs waren.“

 

Dennoch sei weiterhin „besondere Vorsicht“ geboten. Die Polizei empfiehlt, „auf nicht zwingend notwendige Fahrten zu verzichten. Fahrzeuge, die bei diesen Witterungsbedingungen mit Sommerreifen ausgestattet sind, sollten nicht genutzt werden. Andernfalls kann dies mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden. Im Falle eines Verkehrsunfalls drohen sogar 120 Euro Bußgeld und ein Punkt. Zudem kann in diesem Fall der Versicherungsschutz eingegrenzt sein, was erhebliche Folgekosten nach sich ziehen könnte.“

 

Bericht: Kreispolizei Mettmann
bearb.: KA
Foto: anzeiger24.de

 

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