Schluss mit lustig? Jecker Spott, harte Strafe: Wagenbauer Tilly in Russland verurteilt
02.04.2026Acht Jahre Gefängnis für bissige Putin-Satire – Vorwurf: „Falschnachrichten“ und Blasphemie
Auf seine bissig-derben Mottowagen für den alljährlichen Rosenmontagszug in Düsseldorf sollen sogar einige Kölner Jecken etwas neidisch sein. Der Bildhauer Jacques Tilly hat durch seinen speziellen Humor nicht nur im Rheinland, sondern teilweise auch deutschlandweit und international eine gewisse Berühmtheit erlangt. Kaum ein mächtiger Politiker oder Staatsmann wird verschont. Dass die Betroffenen das nicht wirklich witzig finden, dürfte nicht überraschen – am wenigsten den Künstler selber. Nun aber könnte „Schluss mit lustig“ sein, denn der russische Präsident Wladimir Putin ist es nicht gewohnt verspottet zu werden. Und das soll Tilly jetzt zu spüren bekommen: Das Basmanny-Gericht in Moskau hat ihn am Donnerstag, 2. April 2026, wegen „Verbreitung von Falschnachrichten über die russische Armee“ sowie „Verletzung religiöser Gefühle“ zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 200.000 Rubel (etwa 2.164 Euro) verurteilt.
Das berichten mehrere Medien, u.a. die Rheinische Post, das ZDF und der WDR.
Deftiger Humor – Künstler sieht Prozess als „Farce“
Putin nimmt ein „Blutbad“ in einer Wanne mit den ukrainischen Nationalfarben. Putin schiebt sich das „Land“ Ukraine in den Rachen und möge daran „ersticken“. Putin beim „Oralsex“ mit dem russischen Patriarchen Kyrill. Ein anderes Motiv fordert: „Putin Jail“. Alles nur Satire, wenn auch ganz schön deftig und heftig.
Dafür forderte die russische Staatsanwaltschaft ursprünglich neun Jahre Haft, vier Jahre lang Verbot für den Betrieb einer eigenen Website und 250.000 Rubel Strafgeld.
Das Strafverfahren begann bereits im Januar und wurde mehrfach verschoben. „Belastendes Material“ soll es durch schriftliche Zeugenaussagen und die Einschätzung eines russischen Religionswissenschaftlers gegeben haben.
Der Künstler war nicht anwesend, wurde aber von einer russischen Pflichtverteidigerin vertreten. Sie plädierte auf „Freispruch aus Mangel an Beweisen“, zumal der Angeklagte vor Gericht nicht gehört wurde.
Tilly beobachtete die „Farce“, wie er es nennt, von seinem Düsseldorfer Atelier aus – und das höchst amüsiert, wie er in mehreren Interviews bekannt gab. Er habe noch nicht einmal eine Vorladung erhalten.
Der deutsche Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, soll ihn laufend auf den aktuellen Stand gebracht haben. Zur Entscheidung des Gerichts erklärte er: „Die Verurteilung von Jacques Tilly zeigt, dass Kriminalisierung und Verfolgung freier Meinungsäußerung durch die russische Regierung unvermindert weitergehen – aber jetzt auch verstärkt im Ausland. Das betrifft uns direkt" gegenüber der Deutschen Presse-Agentur und dem ZDF. „Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland verurteilt dieses absurde Schauspiel in aller Schärfe und wird weiter für freie Meinungsäußerung, Kunstfreiheit und damit auch die Freiheit der Satire eintreten.“
Tilly bleibt rheinisch gelassen
Denn genau darauf beruft sich der Vollblut-Karnevalist und betrachtet das Strafverfahren als Einschüchterungsversuch.
Von dem Urteil lasse er sich aber nicht beeindrucken. Er würde auch weiterhin Mottowagen mit Putin-Satire bauen.
Ganz im Gegenteil sei das Urteil auch „eine kleine zusätzliche Motivation“, denn: „Satire tut weh, meine Arbeit wirkt", erklärte Tilly am Nachmittag beim Fernsehsender phoenix.
Man müsse das Urteil hinnehmen und akzeptieren, dass es so ausgesprochen sei. „Innerlich akzeptiere ich es natürlich nicht, weil Russland nun mal kein Rechtsstaat ist“, so der Bildhauer.
Aus der Politik habe Tilly „sehr viel Rückenwind bekommen“ und fühlt sich gesehen. Neben der Botschaft in Moskau sei er auch in Kontakt mit dem Verfassungsschutz und dem Staatsschutz: „Ich fühle mich da auf jeden Fall gut aufgehoben und einigermaßen sicher hier“, so Tilly bei phoenix.
Die Haft muss Tilly wohl nicht antreten – solange er in Deutschland bleibt. Nur nach Russland sollte er wohl erstmal nicht reisen. Dort steht er seit Anfang des Jahres auf einer Fahndungsliste.
„Im Grunde genommen betrifft mich das Urteil eigentlich nicht, solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann“, erklärte Tilly am Nachmittag beim Fernsehsender phoenix. So sollte er zum Beispiel Länder meiden, die ein Auslieferungsabkommen mit Russland haben.
Bericht: KA
Quelle: RP / WDR / ZDF / phoenix
Foto: anzeiger24.de
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