Notbremse kommt – was heißt das jetzt?

Bund will verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen zentral verordnen

Es wird ja schon seit Tagen angekündigt, jetzt ist es im Bundeskabinett beschlossen: Der Bund zieht die „Notbremse“ und will sich nicht mehr mit den Bundesländern über Corona-Schutzmaßnahmen einigen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Die Lage ist ernst. Wir alle müssen sie auch ernst nehmen. Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff.“ Die Zahl der Neuinfektionen steige stetig, immer mehr Menschen benötigen eine intensivmedizinische Behandlung. „Wenn wir warten würden, bis alle Intensivbetten belegt sind, dann wäre es zu spät. Das dürfen wir nicht zulassen. Und wir dürfen auch die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören“, so Merkel.

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

Daher hat das Kabinett am heutigen Dienstag, 13. April, eine „Formulierungshilfe“ zur Änderung des § 28b Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Der Entwurf wird im Bundestag beraten. Das kann noch ein paar Tage dauern. Anschließend wird der Bundesrat beteiligt. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig


Was bedeutet „Bundeseinheitliche Notbremse“?

Dazu schreibt die Bundesregierung:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen gelten.


Reduzierung von Kontakten: Treffen eines Haustandes sind mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich.

 

Öffnungen und Schließungen von Geschäften: Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen (beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen u.ä.) soll sichergestellt bleiben.

Offen bleiben kann demzufolge der Lebensmittelhandel inklusive Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Das bedeutet dann auch: Das click and meet-Modell im Kreis Mettmann (shoppen mit Termin und negativem Test) wäre bei den aktuellen Zahlen nicht möglich.  

 

Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden.
Ausnahme: der Friseurbesuch, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

 


 

Du willst mehr erfahren über anzeiger24.de?

➤ Ist anzeiger24.de eine Suchmaschine wie Google...?

 


 

Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen, bzw. geschlossen bleiben.

 

Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen.
Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.

 

Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen "guten Grund" hat, zum Beispiel arbeitet, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss.

 

Kein Präsenzunterricht in Schulen und keine Regelbetreuung in Kitas bei einer Inzidenz über 200. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

 

Ob das nun so einfach durchzusetzen ist, bleibt abzuwarten. Es wäre nicht verwunderlich, wenn es noch Verfassungsklagen geben wird. Denn diese Einschnitte in die Grundrechte geht manchen Politikern (z.B. FDP-Chef Christian Lindner) aber auch Vertretern doch zu weit. 

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Foto:  ThanksforyourLike/St.Claire / Pixabay / Collage: anzeiger24.de


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.