Nach den Ferien: Länder wollen weiterhin Präsenzunterricht

Tests, Quarantäne-Regel, Impfung: Das hat die Kultusministerkonferenz beschlossen

Und auch das gehört inzwischen zu den Corona-Gewohnheiten: Jedesmal, wenn sich Ferien zum Ende hinneigen, stellen sich Eltern und Kinder die Frage: Wie geht es nun mit den Schulen weiter? Präsenz- oder doch wieder Wechsel- oder Distanzunterricht? Maskenpflicht? Wie oft wird getestet?

Am heutigen Mittwoch, 5. Januar, hat die Kultusministerkonferenz (KMK), also die Zusammenkunft der Landes-Schulministerinnen und -minister, getagt und diverse Beschlüsse für alle Bundesländer gefasst.

 

Die wichtigsten Punkte werden in einer Pressemitteilung zusammengestellt (leicht gekürzte Fassung):

 

"Präsenzlernen hat weiterhin höchste Priorität"

„Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen ist wichtig, weil wir den Zugang von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Bildung, ihr soziales Miteinander und ihr Recht auf Teilhabe sichern wollen. Auch wenn sich die Pandemie durch eine neue Virusvariante verändert, müssen wir die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Blick nehmen. Das bedeutet, dass wir die Schulen erst dann schließen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind“, erklärte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien. 

 

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Weitere Beschlüsse:

 

"Da die Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus der aktuellen Datenlage zufolge deutlich infektiöser als die Delta-Variante zu sein scheint, könnte in den kommenden Wochen unter Umständen ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen eintreten. Allerdings gibt es deutliche Hinweise, dass eine mögliche Erkrankung milder verläuft.


Das Präsenzlernen hat auch unter dem Eindruck der Omikron-Variante höchste Priorität, damit Bildungschancen weitestgehend sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern und Jugendlichen verhindert bzw. erkannt werden können. Das vom Bundesverfassungsgericht kürzlich hervorgehobene Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung gilt es daher zu wahren.


Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder betonen ihre Erwartungshaltung gegenüber allen Erwachsenen, sich und ihre Kinder durch Impfungen zu schützen. Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen, sollen Impfangebote in der Altersgruppe ab 12 Jahren – soweit dies noch nicht erfolgt ist – noch stärker ausgebaut werden. Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erwarten die Kultusministerinnen und Kultusminister von den zuständigen Stellen eine weitere Präzisierung der Impfempfehlungen.


Neben Erst- und Zweitimpfungen stellen insbesondere auch Auffrischungsimpfungen einen wesentlichen Baustein des Infektionsschutzes dar. Die Kultusministerinnen und Kultusminister betonen die Notwendigkeit klarer rechtlicher Regelungen sowie eines flächendeckenden Angebots in allen Ländern.


Um das Lehren und Lernen und zugleich die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in den Schulen weiterhin sicherstellen zu können, regen die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder eine Überarbeitung der Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler [wie diese Überarbeitung aussehen soll, verrät die Pressemitteilung leider nicht, Anm.d.Red.] und das schulische Personal im Sinne einer Gleichbehandlung der Schulen mit den zur Kritischen Infrastruktur zählenden Einrichtungen an. 

 


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Das Infektionsgeschehen an Schulen kann durch Testungen auch der immunisierten Schülerinnen und Schüler sowie des Personals insbesondere an den weiterführenden Schulen zusätzlich kontrolliert und eingedämmt werden."

 

NRW: Massentest zum Schulstart nach den Weihnachtsferien

In NRW beispielsweise werden zum Schulstart ab Montag, 10. Januar, die gesamte Schüler- und Lehrerschaft und das weitere Personal an den weiter führenden Schulen mit einem Antigen-Schnelltest getestet.  

An Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe gilt ein optimiertes Lolli-Test-Verfahren: "Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab. Die zweite sogenannte Rückstellprobe kommt zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist. In diesem Fall können im Labor unmittelbar im Anschluss an die Pooltestung noch am selben Tag die Rückstellproben aller Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet werden. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Test negativ ausfällt, werden darüber bis zum nächsten Morgen informiert und dürfen dann wieder in die Schule. Bislang mussten sie sich bis zum Abschluss der Nachtestungen am Folgetag in häusliche Isolation begeben", heißt es in einer Mitteilung des NRW-Schulministeriums. 

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Foto: Alexandra Koch

 


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