
Muss ich im Restaurant mein Essen bezahlen, wenn es mir nicht schmeckt?
18.06.2025Gäste haben mehr Rechte, als man denkt
Zähes Fleisch, kalte Suppe, Pizza verbrannt, der Salat alt oder schlechter Service im Restaurant können einem schnell den Appetit verderben. Was tun bei schlechtem Essen, falscher Bestellung oder Mini-Portionen?
Kann man bei schlechtem Essen die Zahlung verweigern?
Manchmal läuft im Restaurant etwas schief. Was können Gäste in so einem Fall tun?
Nur weil einem das Essen nicht schmeckt, kann man es nicht reklamieren. Denn der Geschmack allein ist kein Mangel. Aber wenn das Essen wirklich schlecht ist – also z. B. roh, verdorben oder ungenießbar – haben Gäste Rechte.
Wichtig: Man sollte das sofort sagen und nicht erst, wenn man schon alles aufgegessen hat.
Die Verbraucherzentrale erklärt: Der Wirt muss das schlechte Essen zuerst „verbessern“ oder ein neues Gericht bringen. Ist das nicht möglich, darf der Preis gesenkt werden. Wer keinen Appetit mehr hat, kann das Gericht auch ganz zurückgeben und muss es dann nicht bezahlen.
Rechte, aber auch Pflichten im Restaurant: Was Du als Gast wissen solltest
Wer einen Tisch bestellt, sollte auch erscheinen. Bleibt man ohne Absage fern, kann der Wirt Schadenersatz fordern – vor allem, wenn man seine Kontaktdaten hinterlassen hat.
Isst und trinkt man trotz Anwesenheit nichts, kann das ebenfalls Ärger geben.
„No-Show“-Gebühr: Wenn Nichterscheinen teuer wird
Einige Restaurants verlangen neuerdings bei Nichterscheinen eine Gebühr. Das ist erlaubt – aber nur, wenn man vorher klar über diese Regel informiert wurde und nicht rechtzeitig abgesagt hat.
Warten aufs Essen – aber wie lange?
30 Minuten Wartezeit sind in der Regel zumutbar. Dauert es deutlich länger, darf man den Preis mindern – bei 90 Minuten Wartezeit sogar bis zu 30 Prozent laut einem Gerichtsurteil.
Ewig auf die Rechnung warten? Nein!
Will der Kellner einfach nicht kassieren, kann man auch an der Theke zahlen. Abzuhauen ohne zu zahlen, kann als Zechprellerei gelten – dann auf jeden Fall lieber Kontaktdaten hinterlassen.
Jacke weg – wer haftet?
Wird die Jacke geklaut, haftet das Restaurant nur, wenn man die Garderobe nicht im Blick haben kann. Auch ein „Keine Haftung“-Schild schützt den Wirt dann nicht.
Muss der Letzte die ganze Rechnung zahlen?
Natürlich nicht. Jeder Gast hat zu zahlen, was er bestellt hat. Praktisch ist es aber, wenn einer vorstreckt und man später untereinander abrechnet. So bleibt der Ärger aus – auch mit dem Wirt.
Bericht: LT
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