Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Lage: Wie geht es nun weiter?

Das haben die Länderchefs und -cheffinen vereinbart

Drei Tage lang haben die Ministerpräsident(inn)en der 16 Bundesländer auf dem Petersberg in Bonn konferiert. Ein Schwerpunkt-Thema war natürlich: Wie geht es mit den Corona-Schutzmaßnahmen weiter?

Hier einige Auszüge aus den Beschlüssen, bzw. Absichtserklärungen:

 

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„Epidemische Lage nicht beenden“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte vor einigen Tagen angeregt, die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) nach Ablauf Ende November nicht mehr zu verlängern. Damit wäre der Bundestag nicht mehr zuständig für den Beschluss von Schutz-Maßnahmen. Viele Menschen werten dies als Hoffnung auf einen „Freedom Day“.

Doch die Länder halten nicht viel davon, im Winter „die Masken fallen zu lassen“.

 

Die Landesparlamente könnten ungeachtet dessen selbstständig Einschränkungen verordnen. Die Ministerpräsident(innen) fordern dafür aber vom Bund eine Rechtsgrundlage ein.

In dem Abschlusspapier heißt es daher: „Die Lage ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den besonderen Infektionsrisiken in der kalten Jahreszeit, auf die auch das Robert-Koch-Institut (RKI) verweist, laufend weiter zu beobachten und zu bewerten. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erinnern an ihren (...) Beschluss, mit dem sie eine Fortgeltung der 3G-Regeln und der AHA-L-Regeln in Innenräumen auch in den Herbst- und Wintermonaten 2021/2022 für grundsätzlich erforderlich halten.

(…) Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es vor diesem Hintergrund für erforderlich, dass der Bund sicherstellt, dass Schutzmaßnahmen über den Herbst und Winter hinweg in den Ländern aufrechterhalten werden können. Es ist darüber hinaus von größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen. (…) Durch niedrigschwellige Maßnahmen kann und soll verhindert werden, dass es zu einem erneuten massiven Anstieg des Infektionsgeschehens kommt, der im Bund oder in den Ländern deutlich verschärfte Maßnahmen wieder nötig machen würde.“

 

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Digitalisierung: Bis März 2022 neue Vorschläge erarbeiten

Die Lockdowns haben viele Defizite sichtbar gemacht, u.a. der Rückstand bei der Digitalisierung, etwa in den Schulen.
Daher lautet ein weiterer Beschluss: „Neben verstärkten Bemühungen zum weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur insgesamt gilt es auch weiterhin, einkommensschwachen Haushalte mit Kindern den Zugang zu digitalen Endgeräten zu ermöglichen. Die Regierungschefinnen und -chefs (…) treten daher dafür ein, dass alle Schulen schnellstmöglich ein gleichermaßen hohes Niveau im Bereich der Digitalisierung erreichen. Über die Bereitstellung der technischen Ausstattung hinaus ist auch eine enge Unterstützung und Begleitung der Schulen bei der praktischen Umsetzung der Digitalisierung im Schulbetrieb notwendig. In erster Linie bleiben jedoch individueller Austausch und soziale Kontakte für Lernverhalten, Motivation und Persönlichkeitsentwicklung wichtig.
(…) Die Erfahrungen der Pandemie haben gezeigt, dass Belastungen aufgrund von Schutzmaßnahmen dort am besten abgefedert werden konnten, wo ein hohes Maß an Digitalkompetenz vorhanden ist. (…) Die generationenübergreifende Förderung grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl in der Schulausbildung und darüber hinaus im Sinne des lebenslangen Lernens sollte daher intensiviert werden.
(…) Die Regierungschefinnen und -chefs beauftragen den IT-Planungsrat, bis März 2022 Vorschläge zu unterbreiten, wie die Rolle der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) für die Steuerung solcher Prozesse noch weiter gestärkt werden kann.“

 


 

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Innenstädte wiederbeleben und Einzelhandel stärken

Geschlossene Geschäfte in den Innenstädten und Kunden, die zu den Online-Anbietern abgewandert sind – das ist eine weitere verheerende Konsequenz aus den Lockdowns.

 

Wie können die Fußgängerzonen wieder für Shopping attraktiv werden?

Dazu heißt es in dem Abschlusspapier: „Der Bund wird gebeten, beim Förderprogramm Innenstadt zu prüfen, ob die bereitgestellten Mittel von insgesamt 250 Mio. Euro für Programmbegleitung und Vorhaben bis 2025 ausreichend und passgenau sind oder das Bundesprogramm für die bestehenden oder drohenden Problemlagen in Abstimmung mit den Ländern nachjustiert und aufgestockt werden muss.

 


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Darüber hinaus wird der Bund gebeten zu prüfen, ob eine Anhebung der Bundesfinanzhilfen für die bestehenden Programme der Bund-Länder-Städtebauförderung und insbesondere für das Programm „Lebendige Zentren“ dazu beitragen kann, den bestehenden Herausforderungen in den Innenstädten zu begegnen. Gleichzeitig sollen Länder und Kommunen Best Practice-Beispiele sammeln und teilen. (…) Insbesondere muss verhindert werden, dass kleinere inhabergeführte Läden in weniger attraktive Lagen zurückgedrängt werden oder endgültig schließen müssen. Die kreative Neu-Nutzung von Leerstandsimmobilien stellt eine Chance dar. Insofern ist auch die vorübergehende Anmietung oder der Zwischenerwerb durch Städte und Kommunen in Betracht zu ziehen.“

 

Es gibt noch mehr Statements.
Alle Beschlüsse im Wortlaut gibt es hier zum nachlesen.

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Dr StClaire/Pixabay

 


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