Minister Spahn: 400 Millionen Masken für die Risikogruppen

Zur Abholung in den Apotheken - wie soll das funktionieren?

Der "Lockdown Light" im Kampf gegen die Pandemie hat nicht so funktioniert, wie sich das manche Politiker vorgestellt haben. Nun geht es darum, "vulnerable Risikogruppen zu schützen". Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist dazu vorgeprescht und hat am heutigen Mittwoch, 9. Dezember, seinen Plan vorgestellt: Menschen, die aufgrund ihres hohen Alters (ab 60 Jahre) oder wegen einer chronischen Krankheit besonders vor Covid 19 geschützt werden sollen, bekommen jetzt ein paar FFP2-Masken (beziehungsweise Masken gleicher Qualität) geschenkt.

 

Warum eigentlich nicht schon früher, mag sich da mancher fragen...

 

Das ist der Plan

 


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Vor Weihnachten sollen sich die Betroffenen in den Apotheken jeweils drei Masken im Warenwert von insgesamt 18€ abholen können.  

Ab dem 1. Januar erhalten sie dann einen "unfälschbaren" Coupon für sechs weitere Masken, das gleiche ab dem 1. Februar noch einmal. Dabei ist allerdings ein kleiner Eigenanteil zu bezahlen. Da die rund 27 Millionen Coupons erst noch gedruckt werden müssen, ist dies vor Weihnachten nicht mehr machbar.     

Also 15 Masken insgesamt pro "Risikopatient". Zu beachten ist dabei, das jede FFP2-Maske gerade einmal acht Stunden nutzbar ist und danach nicht mehr verwendet werden kann. Aber immerhin: der Staat setzt ein Zeichen. 

 

Und wie und von wem soll das umgesetzt werden? 

Für die erste Phase mit den drei Masken vor Weihnachen bekommen die Apotheken die Masken geliefert. "In der zweiten Hälfte der 51. Kalenderwoche sollten frühestens die Masken in den Apotheken eintreffen", erklärt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, auf Anfrage von anzeiger24.de. Die anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden müssen nachweisen, dass sie zur "Risikogruppe" gehören. Sie können etwa anhand ihres Ausweises belegen, dass sie über 60 Jahre alt sind. Jüngere können anspruchsberechtigt sein, wenn sie beispielsweise chronische Krankheiten haben. Auch das muss dann nachgewiesen werden.

"Wir empfehlen, dass die Kundinnen und Kunden zu ihren Stammapotheken gehen, wo sie bekannt sind", sagt Thomas Preis. Und: "Bitte kommen Sie nicht alle auf einmal und vermeiden Sie lange Warteschlangen. Und am besten verbinden Sie die Abholung mit dem Kauf von anderen Medikamenten." 

 

Insgesamt werden bundesweit 400 Millionen Masken zur Verfügung gestellt - für etwa 1.500 Anpruchsberechtigte pro Apotheke, rechnet Thomas Preis vor. Eine logisische Herausforderung. Die Masken müssen angeliefert, gelagert und ordentlich verteilt werden. "Wir setzen aber alles daran, dass alle gut versorgt sind", so Thomas Preis. 

 


 

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Für die zweite Phase, sind die Krankenkassen zuständig. Sie sollen die Betroffenen aufgrund ihrer Kundendaten ausfindig machen und die Coupons entsprechend versenden. Auch da ist ein hoher Verwaltungsaufwand zu erwarten. Und das noch in der Adventszeit uns "zwischen den Jahren". 

Scheinbar sind die Krankenkassen darauf noch nicht ganz vorbereitet. Denn auch dort haben wir nachgefragt: "Wir haben den Verordnungsentwurf erst heute erhalten und benötigen noch etwas für die fachliche Prüfung der vielen enthaltenen Regeln und Vorgaben", antwortet Florian Lanz, Pressesprecher  des GKV Spitzenverband (Dachverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland) auf unsere Anfrage. 

 

 Text: A.Kaemmerer

 


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