Menschengerichtshof urteilt: Schweiz tut zu wenig für den Klimaschutz

09.04.2024

Klage gegen Deutschland aus Portugal abgewiesen – Umweltschutzorganisationen machen sich trotzdem Hoffnung

In einem wegweisenden Urteil hat eine Gruppe Schweizer Seniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen bedeutenden Sieg errungen. Das Gericht entschied am 9. April 2024, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte verletzt habe, indem sie nicht ausreichend Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen habe. Das Urteil markiert einen Meilenstein, da es erstmals zeigt, dass Klimaschutzfragen unter die Zuständigkeit des EGMR fallen.

 

Die Klägerinnen hatten argumentiert, dass die Auswirkungen des Klimawandels besonders ältere Frauen betreffen, da sie anfälliger für die zunehmende Hitze sind, die mit der globalen Erwärmung einhergeht. Das Gericht stimmte ihrer Argumentation zu und betonte die Verletzung ihrer Rechte aufgrund unzureichender Maßnahmen seitens der Behörden.

 

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Das Urteil hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Schweiz, sondern sendet auch ein starkes Signal an andere Länder und Gerichte weltweit. Der EGMR ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention verantwortlich und seine Entscheidungen haben weitreichende Bedeutung. Dies könnte als Präzedenzfall dienen und weitere Klimaklagen sowohl vor internationalen als auch vor nationalen Gerichten anregen.

 

Was bedeutet das für Deutschland?

Während die Schweizer Seniorinnen einen Sieg errungen haben, mussten andere Klimaschützer in Straßburg Niederlagen hinnehmen. Das Gericht wies die Klage von portugiesischen Jugendlichen gegen Deutschland und mehr als 30 andere europäische Länder ab, weil Staaten nicht uneingeschränkt für Ereignisse außerhalb ihrer Grenzen haftbar gemacht werden können. Die Kläger hätten zunächst den nationalen Rechtsweg beschreiten müssen, bevor sie vor den EGMR ziehen.

 

Dennoch macht sich beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) jetzt Hoffnung: „Die Entscheidung des EGMR kann auch für Deutschland Konsequenzen haben, denn die DUH unterstützt derzeit neun Jugendliche und junge Erwachsene, die vor dem EGMR auf ähnliche Weise gegen die Bundesregierung und für ambitionierteren Klimaschutz klagen“, heißt es in einer Presseerklärung als Reaktion auf das Urteil.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ergänzt: „Der Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen zeigt, dass auch unsere im Oktober 2022 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg hat. Denn nach wie vor gefährdet das ungenügende Klimaschutzgesetz die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Beschwerdeführenden und zukünftiger Generationen. Zwar beteuert die Bundesregierung, Deutschland auf einen 1,5-Grad-Pfad bringen zu wollen. Neueste Untersuchungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen belegen allerdings, dass das 1,5-Grad-Budget für Deutschland bereits aufgebraucht ist. Das ist nicht akzeptabel und widerspricht den Menschenrechten. Anstatt wie von den Ampelparteien geplant, sollte das bestehende Klimaschutzgesetz nicht entkernt, sondern umgekehrt konsequent umgesetzt und die Zielvorgaben verschärft werden.“

 

Quelle: tagesschau / DUH
Foto: E.Westendarp/S.Richter / Pixabay

 


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