Kunststoff in der Biotonne? Keine gute Idee

08.05.2025

Mikroplastik gehört nicht in den Kompost – Kreis Mettmann appelliert an die Bevölkerung

Seit dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue Regelungen für die Entsorgung von Bioabfällen – auch im Kreis Mettmann. Die Abfallberatung richtet deshalb einen dringenden Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Plastik, auch sogenanntes „kompostierbares Bioplastik“, gehört nicht in die Biotonne.

 

Hintergrund der neuen Vorschriften ist ein verschärfter Grenzwert für Fremdstoffe in Bioabfällen: Diese dürfen künftig maximal 0,5 Prozent Kunststoff enthalten – eine Regelung, die insbesondere Betreiber von Kompostierungsanlagen betrifft. Für Abfälle aus privaten Biotonnen liegt die Toleranzgrenze bei 1,0 Prozent. Werden diese Werte überschritten, müssen die Fremdstoffe vor der Weiterverarbeitung aufwendig entfernt werden.

 

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Kunststoff und „abbaubare Plastiktüten“ zersetzen sich nicht

Gerade Kunststoffverpackungen, Kaffeekapseln oder angeblich „biologisch abbaubare Plastiktüten“ zersetzen sich nicht vollständig. Sie hinterlassen Mikroplastik, das über Komposterde in unsere Böden, das Wasser – und letztlich auch in unsere Nahrung gelangt, warnt die Abfallberatung des Kreises Mettmann.

In der Kompostierungsanlage Ratingen wird aus den Bioabfällen hochwertiger Kompost hergestellt, der etwa in der Landwirtschaft oder im Gartenbau verwendet wird. Umso wichtiger sei es, dass die angelieferten Abfälle möglichst frei von Störstoffen sind.

 

Der Kreis empfiehlt, Bioabfälle am besten in Zeitungspapier oder Papiertüten zu sammeln – auf glänzendes oder farbiges Papier sollte dabei verzichtet werden. Auch zum Auslegen der Tonne eigne sich zerknülltes Zeitungspapier, das gleichzeitig Feuchtigkeit bindet.

 

Sanktionen bei Fehlbefüllung

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss ggf. mit Konsequenzen rechnen. Zwar sieht die neue Bioabfallverordnung keine Bußgelder für Privathaushalte vor, doch auf kommunaler Ebene können Maßnahmen ergriffen werden. So kann es vorkommen, dass falsch befüllte Biotonnen nicht geleert oder als Restmüll entsorgt werden – die Kosten trägt dann der Verursacher. Auch Nachsortierungen durch die Haushalte selbst werden mancherorts verlangt.

 

Die Kommunen im Kreis Mettmann legen fest, wie die Bioabfälle gesammelt werden und welche Folgen etwaige Verstöße nach sich ziehen könnten. 

 

Quelle: Kreis Mettmann / Bundesumweltministerium
Archivfoto: anzeiger24.de

 


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