Kritik an Corona-Statistiken: Was sagt das RKI?

20.12.2020

Infizierten-Zahlen, Todesraten, Zuverlässigkeit des PCR-Tests

Täglich gibt es die erschreckenden Nachrichten von „Infizierten“, von „Corona-Toten“ und steigenden Fallzahlen. Die Medien nehmen die Statistiken von den offiziellen Quellen (zum Beispiel vom Robert-Koch-Insitut, RKI) auf und kommunizieren sie weiter – was zu ihren Aufgabe zählt. 

Doch schon immer gab es die Zweifler, die Kritiker – teilweise sogar die „Corona-Leugner“, die den Zahlen nicht trauen und diese hinterfragen. Auch das ist in der Tat eine Aufgabe der Medien.

 

Wir geben es zu: Wir kennen uns mit Virologie nicht so gut aus wie die Experten. Wir nehmen aber auch die kritischen Anregungen aus unserer Community ernst – sofern sie auch einen berechtigten Anlass bieten.

 

Also haben wir die häufigsten Kritikpunkte an das Robert-Koch-Institut gerichtet. Denn was dort gesagt wird, hat Auswirkungen auf die Entscheidungen der Regierung bei den Schutzmaßnahmen.

 

Wir haben dazu folgende schriftliche Antworten erhalten


Es wird häufig kritisiert, dass bei den "Corona-Zahlen" immer von "Infizierten" gesprochen wird. Dabei sei ein Mensch mit einem positiven Covid 19-Test nicht automatisch infiziert oder krank.

RKI: Dazu heißt es z.B. im Disclaimer des Dashboards: „In Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. Unter COVID-19-Fällen werden somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.“ Auch im täglichen Situationsbericht wird das auf der Titelseite erwähnt. Wir weisen einmal pro Woche den Anteil der Meldungen ohne Symptome aus, immer dienstags.


Kritiker sagen, die PCR-Tests seien nicht aussagekräftig genug darüber, ob ein Getesteter wirklich Covid 19- oder andere Coronaviren in sich trägt und ob ein Getesteter wirklich mit Covid 19 infiziert ist. Der Anwalt Reiner Füllmilch will sogar den RKI-Präsidenten Lothar H. Wieler und den Virologen Christian Drosten wegen einer Falschaussage verklagen. Auch soll ein Berufungsgericht in Portugal die Zuverlässigkeit des PCR-Testes in Frage gestellt haben.

RKI: Wir kommentieren die Äußerungen einzelner nicht und verweisen auf die „Hinweise zur Testung“. Auch die Gesellschaft für Virologie hat dazu Informationen veröffentlicht.

.


Bei der Zahl der Verstorbenen werde nicht unterschieden, ob ein Mensch "wegen" oder "mit" Covid 19 verstorben ist. Das sei aber schon ein Unterschied.

RKI: Allgemein ist es schwer, insbesondere bei Personen mit verschiedenen Erkrankungen, genau und abschließend zu wissen, woran eine Person verstorben ist. Obduktionen können hier hilfreich sein, können aber auch nicht in allen Fällen abschließende Gewissheit geben. Aktuell wird zu jeder verstorbenen Person in der Todesursachenstatistik eine ursächliche Todesursache (Grundleiden) erfasst, sodass der Arzt, der den Totenschein ausfüllt, entscheiden muss. Wenn einer Person an oder mit COVID-19 verstirbt, entscheidet die den Leichenschein ausfüllenden Mediziner/innen, ob sie die Infektionserkrankung oder das Grundleiden (z.B. koronare Herzerkrankung) eintragen. Eine vollständige Erfassung der an/mit COVID-19 Verstorbenen in der Todesursachenstatistik ist daher sehr unwahrscheinlich.
In den Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz – die ein anderes statistisches System darstellen – werden alle Todesfälle, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen, erfasst: Sowohl Menschen, die direkt an der Erkrankung gestorben sind („gestorben an“), als auch Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen sich nicht klar nachweisen lässt, was letzten Endes die Todesursache war („gestorben mit“). Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet worden waren, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 gestorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden. Eine Gewichtung der einzelnen Ursachen dürfte in der Praxis für behandelnde Mediziner/innen in den meisten Fällen nicht möglich sein. Fraglich ist zudem, wo die Grenze gezogen werden sollte. Zählt man jemanden zu den an COVID-19-Verstorbenen, der eine Woche, einen Monat, ein Jahr später an der Grundkrankheit gestorben wäre?

 

Ebenso sei es ein Unterschied, ob ein Patient mit einem positiven Covid 19-Test im Krankenhaus auch als "Corona-Patient" gezählt wird, obwohl er nicht wegen der Corona-Krankheit sondern beispielsweise mit einem Beinbruch behandelt wird.

RKI: Auch ein Beinbruch-Patient, bei dem SARS-CoV-2 z.B. bei einer Eingangsuntersuchung entdeckt wird ist meldepflichtig und könnte im Lauf der Infektion schwer erkranken und das Virus weitergeben.

 

Text/Fragen: A.Kaemmerer
Foto: Gerd Altmann/Pixabay


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Verpasse kein Angebot aus Deiner Stadt.
Lass Dich über unseren kostenlosen Newsletter zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode
und vielem mehr informieren!

anzeiger24.de Newsletter bestellen