Justizreform zum Schwarzfahren: Soll das Gesetz auf das Abstellgleis?
07.04.2026Strafrecht abgefahren? Ministerin Hubig und Anwaltverein wollen Beförderungserschleichung entkriminalisieren
In ÖPNV-Bussen und Bahnen mitfahren, ohne ein gültiges Ticket zu erwerben, während die „ehrlichen“ Fahrgäste dafür bezahlen. Das ist zweifelsohne durch nichts gerechtfertigt. Doch soll die „Beförderungserschleichung“ (im Volksmund das „Schwarzfahren“) wirklich immer noch als Straftat (§265a Strafgesetzbuch) gelten? Nein, meint nun Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (noz) plädiert sie für ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung und eine „Entkriminalisierung“.
Ausstieg aus dem Strafrecht? Ministerin will Gerichte und Behörden entlasten
Die bisherige Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen sei nicht sinnhaft: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“, zitiert noz die Ministerin weiter.
Die Behörden seien ohnehin schon überlastet: „Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“, so Hubig. Die schwarz-rote Koalition habe vereinbart, das Strafrecht zu modernisieren. Dabei müsse dann auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
DAV sieht „sozialpolitische Verfehlungen“
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die bisherige Gesetzeslage für „sozialpolitisch verfehlt“, sagt Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien ebenfalls im Gespräch mit der noz: „Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens.“ Laut seiner Berechnung belaufen sich die Kosten für Verfahren und Haftstrafen auf rund 200 Millionen Euro jährlich – finanziert vom Steuerzahler. Eine Entkriminalisierung sei daher „überfällig“.
Vor allem finanziell schwächere Menschen seien betroffem: „Verfolgt werden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können", so Walentowski. Es sei ein „sozialpolitischer Irrsinn“, wenn öffentliche Mittel für die Bestrafung ausgegeben werden. Stattdessen sollte man besser „Mobilität gezielt fördern“.
Kaum zu rechtfertigen sei es außerdem, dass die Forderungen der Verkehrsunternehmen strafrechtlich abgesichert werden: „Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen, käme auch niemand auf die Idee, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.“
Auch eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit greife zu kurz, warnt der DAV. Zwar entfiele damit die Ersatzfreiheitsstrafe, Betroffene könnten jedoch weiterhin durch Erzwingungshaft im Gefängnis landen.
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Quelle: noz
bearb: KA
Foto: anzeiger24.de
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