ERGO Hilden Daniel Wittke: Die richtige Versicherung bei Unwetter

Expertentipp: Hausrat, Elementarschadenabdeckung, Haftpflicht, Unfallversicherung

Immer wieder beherrschen Wetterkapriolen die Schlagzeilen – wie zuletzt über Starkregen in Berlin. Und damit sind Häuser und Menschen gefährdet. Welche Versicherung ist sinnvoll? Daniel Wittke von der ERGO Hilden Generalagentur gibt einige Expertentipps.

Da hat das Comitee Düsseldorfer Carneval beim Zoch 2016 das richtige Gespür gehabt: „Die Karnevalisten haben bei der ERGO eine Versicherung abgeschlossen“, berichtet Daniel Wittke. In diesem Paket war auch eine Klausel für den Ausfall bei Unwetter enthalten. Wegen Sturmwarnung am Rosenmontag haben die Jecken tatsächlich den Umzug abgesagt – und waren finanziell abgesichert. Glück gehabt, aber das Beispiel zeigt: „Wir müssen die Menschen mehr für die Auswirkungen von Unwetterschäden sensibilisieren“, so Daniel Wittke. Denn wer Hab und Gut nach dem gängigen Motto „Es wird schon nichts passieren“ nicht versichert, könnte im wahrhaftigen Schadensfall eine böse Überraschung erleben.

Die Elementarschadendeckung deckt Keller und Erdgeschoss ab

Die Hausrat-Versicherung beinhaltet in der Regel einen Schutz bei Hagel und Sturm ab Windstärke 8. „Der Kunde kann darüber hinaus freiwillig eine Elementarschadendeckung buchen“, erklärt ERGO Spezialist Daniel Wittke. Diese deckt unter anderem Schäden bei Schneedruck und Erdrutsch sowie witterungsbedingte Überschwemmungen und Rückstau bei Starkregen für den Keller und das Erdgeschoss ab – und sogar das Obergeschoss, sofern das Wasser so weit aufsteigt. „Sollte Regenwasser über den Balkon oder die Dachterrasse eindringen, besteht kein Versicherungsschutz über die Elementarschadendeckung“, stellt Daniel Wittke klar.
Die Hausrat-Versicherung bezieht sich auf das Inventar innerhalb einer Wohnung. Das betrifft vor allem Mieter und Eigentümer der Wohneinheit.
Die Wohngebäudeversicherung greift ausschließlich bei Schäden am Wohngebäude, betrifft also Immobilieneigentümer. Auch hierbei sind Stürme in der Grunddeckung berücksichtigt. Eine  Elementarschadendeckung bietet zusätzlichen Schutz. Das gleiche gilt für die Geschäftsinhaltsversicherung für Gewerbetreibende.

Autoversicherung: Haftpflicht und Teilkasko reichen aus

Bei Autos, die von herabfallenden Ästen und Bäumen oder Hagelschlag beschädigt werden, reicht grundsätzlich die Teilkasko-Versicherung aus. Diese deckt prinzipiell alle Natur- und Elementargefahren – je nach Vertrag mit Eigenbeteiligung – ab. „Eine Vollkasko ist daher für Wettereskapaden nicht notwendig“, erklärt Daniel Wittke von der ERGO Hilden Generalagentur.

Personenschaden: Unfallversicherung ratsam

Auch Menschen können bei einem Unwetter zu Schaden kommen. Hier empfiehlt Daniel Wittke vier Leistungsarten der Unfallversicherung:
1. Assistenzleistungen für den Alltag bei längerem Einsatzausfall, etwa für Fahrdienste, Körperpflege, Wohnungsreinigung oder Einkaufen
2. Invaliditätsleistungen in Form einer Einmalzahlung, wenn beispielsweise ein Körperteil nicht mehr voll funktionsfähig ist
3. lebenslange Rente ab einem bestimmten Invaliditäts-Grad
4. Krankenhaustagegeld und Todesfallsumme

„Die Beiträge für diese Versicherungen sind nicht so hoch, wie manche Versicherte glauben“, sagt Daniel Wittke.

Wichtig: Die Leistungen werden nicht bei vorsätzlich herbei geführten Personenschäden gezahlt. Versicherungsbetrug lohnt sich also nicht.