Donnerwetter – was für ein mutiges Urteil!
06.01.2026Schluss mit dem Dauerstudium auf Staatskosten
***Kommentar***
Endlich einmal Klartext aus einem deutschen Gerichtssaal. Das Verwaltungsgericht Mainz hat ausgesprochen (Aktenzeichen: 1 K 19/25.MZ), was viele Steuerzahler seit Jahren denken: Wer ein Studium wie einen Dauerparkplatz nutzt, darf nicht erwarten, dass die arbeitende Bevölkerung die Miete mitfinanziert.
26 Jahre eingeschrieben, kein Abschluss in Sicht – und dennoch Wohngeld kassiert. Damit ist jetzt Schluss. Zu Recht.
26 Jahre Uni – aber kein Ziel vor Augen
Im vorliegenden Fall hat ein Student mehrere Studiengänge begonnen, wieder abgebrochen, im aktuellen Fach im 15. Semester – weit jenseits der Regelstudienzeit. Selbst unter großzügiger Berücksichtigung von Urlaubs- und Corona-Semestern bleibt ein Fakt bestehen: Ein Studienabschluss ist nicht konkret absehbar.
Die Richter formulierten es nüchtern, aber deutlich: Der Mann studiert nicht ernsthaft und nicht zielstrebig. Das ist keine Schikane, sondern eine sachliche Beschreibung der Realität.
Wohngeld ist keine Belohnung fürs Nichtstun
Wohngeld ist eine Sozialleistung – kein bedingungsloses Grundeinkommen für ewige Studenten. Finanziert wird es von Menschen, die morgens aufstehen, arbeiten gehen, Verantwortung tragen und Steuern zahlen: Pflegekräfte, Handwerker, Angestellte, Selbstständige.
Sie alle haben ein Recht darauf, dass ihre Abgaben verantwortungsvoll eingesetzt werden. Wer jahrzehntelang eingeschrieben bleibt, ohne Leistung zu erbringen, greift in genau diese Kasse – und schadet damit dem sozialen Gefüge.
Solidarität braucht Gegenseitigkeit
Der Sozialstaat lebt vom Prinzip der Solidarität. Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße. Sie setzt voraus, dass Empfänger von Leistungen alles Zumutbare tun, um ihre Situation zu verbessern. Wer das über Jahrzehnte hinweg unterlässt, verletzt den sozialen Vertrag.
Das Gericht hat hier eine klare Grenze gezogen – nicht gegen Studierende insgesamt, sondern gegen den Missbrauch eines Systems, das auf Fairness beruht.
Dieses Urteil ist mehr als eine Einzelfallentscheidung. Es ist ein Signal an jene, die glauben, staatliche Unterstützung sei ein Daueranspruch ohne Gegenleistung. Und es ist ein Signal an die arbeitende Bevölkerung, dass Gerichte bereit sind, deren Perspektive ernst zu nehmen.
Donnerwetter – dieses Urteil ist überfällig. Und es tut gut.
Bericht: LT
Quelle: VG Mainz
Foto: XXX
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