Corona Update: So geht es in den Winter 2021

Wann gilt 2G, 2G+? Booster-Impfung, Testpflicht, finanzielle Hilfen

Lange Zeit waren wir zuversichtlich, dass wir dank der Impfungen nach einem recht entspannten Sommer auch das Jahr 2021 versöhnlich abschließen können. Daraus wird leider nichts. Trotz Vakzinierung steigen die Inzidenzen und die Zahl der Covid 19-Intensivpatienten (meistens sind es ungeimpfte Menschen). Und selbst die Menschen mit Impfschutz müssen sich teilweise noch einschränken.

Nun ziehen Bund und Länder die Reißleine. Die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ wird nicht am 25. November auslaufen. Stattdessen haben der Bundestag sowie die noch geschäftsführend amtierende Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsident(inn)en folgende Regelungen beschlossen (Auszüge aus der ➤ Beschlussvorlage, gekürzt und teilweise redigiert):


Grundsätzlich sind nach wie vor die AHA-Regeln einzuhalten: Abstand halten, Maskenpflicht in Innenräumen, regelmäßig lüften und Hände waschen etc.

 

Banner-anzeiger24-Sept-2021

 

Alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgerufen, sich jetzt gegen das SARS-CoV2-Virus impfen zu lassen.
Die Impfberatung und Informationskampagnen sollen ausgeweitet werden.

 

Für zweifach geimpfte Menschen ab 18 Jahre wird eine Auffrischungsimpfung („Booster“) empfohlen, wenn die Zweitimpfung mindestens ein halbes Jahr zurück liegt. Zunächst werden alle Menschen ab 60 angeschrieben.

 

Bund und Länder werden dafür die Impfangebote ausweiten: mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter oder andere Möglichkeiten.
Auch Kindern zwischen fünf und elf Jahren soll nach der Ende November bevorstehenden Zulassung des erforderlichen Impfstoffs und der entsprechenden Verfügbarkeit in der zweiten Dezemberhälfte nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung rasch eine Impfung angeboten werden.


In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Das gilt auch für geimpfte und genesene Menschen.
Ein möglichst lückenloses Monitoring-System soll dies kontrollieren und auch erfassen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die „Booster“-Impfung erhalten haben.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten sollen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

 

LidlW9N48vWR9m7sN

 

Am Arbeitsplatz sollen nur noch genesene, geimpfte oder getestete Personen tätig sein. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an.
Soweit es betrieblich möglich ist, sollen die Angestellten ins Homeoffice gehen.

 

Im ÖPNV und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs soll zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der
Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen, der bei Fahrtantritt nicht länger als 24 Stunden alt sein darf.

 

Die Hospitalisierungsrate (Fälle der „Corona-Patienten mit Symptomen“ im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) ist neben der Inzidenz seit Monaten ein wichtiger Indikator für die Gefahrenlage. Doch bislang war nicht wirklich klar, was die Rate aussagt und was ab einem bestimmten Schwellenwert gelten soll.
Nun ist das auch geregelt, und zwar je Bundesland:

  • Es gilt 2G, wenn die ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet.
    Das heißt: Der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen in Innenräumen sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen wird auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Die Einhaltung der Zugangsregelungen muss konsequent kontrolliert werden.
    Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.
  • Wenn die ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, müssen geimpfte und genesene Menschen in Diskotheken, Clubs und Bars sowie Karnevals- und anderen Tanzveranstaltungen zusätzlich einen negativen Covid19-Test vorweisen.
    Sofern dieser Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.
  • Für Personen, die nicht geimpft werden können sowie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen vorzusehen.
  • Überschreitet die ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9, kann das jeweilige Bundesland weitere Schutzmaßnahmen beschließen.

 

Seit einigen Tagen werden wieder die Bürgertests für alle kostenlos angeboten. Die Kosten trägt der Bund.

 

Weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche sollen vermieden werden. "Um Infektionsherde schnell zu erkennen, werden die Länder auch weiterhin dafür sorgen, dass in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig und kindgerecht getestet wird", heißt es wörtlich. Konkreter wird es allerdings nicht. 


Viele Pflegekräfte sind an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen und oftmals darüber hinaus gegangen. Daher sollen "die Rahmenbedingungen und Entlohnung dauerhaft verbessert" werden: "Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen, etwa für einen Versorgungsaufschlag. Der Bund werde zusätzliche entlastende Maßnahmen prüfen."
Die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG-System) sollen auf den Prüfstand kommen. Denn laut vieler Kritiker hat dieses System dazu geführt, dass Krankenhäuser lieber in "lukrative" Behandlungen investiert haben. Damit wurden die Pflegekräfte vernachlässigt. 


"Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Er wird gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen."

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

"Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstützen den Entschädigungsanspruch von Eltern, die pandemiebedingt die Betreuung ihrer Kinder übernehmen". Was genau das heißt, lässt das Beschlusspapier offen.

 

Am 9. Dezember 2021 soll die Wirkung der Maßnahmen überprüft werden.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Matryx/Pixabay

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.