Co-Pipeline: Läuft sich das Giftgas-Projekt selbst tot?

Wird die umstrittene Anlage je in Betrieb gehen (können)?

Ende August 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die CO-Pipeline der Covestro nicht zu beanstanden sei (wir berichteten). Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ist rechtmäßig. Und das "Rohrleitungsgesetz" von 2006 und damit die Enteignung privater Grundstücke zwecks Trassenverlegung sind nicht verfassungswidrig. Wie geht es weiter? Wird diese Giftgas-Pipeline je in Betrieb gehen oder gibt es eine Chance, dass die Inbetriebnahme verhindert wird?

 


 

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Betrieb der Anlage nicht in Sicht

Dieter Donner, CO-Pipeline-Gegner, Sprecher der BUND-Ortsgruppe Hilden sowie einer Initiative gegen die Co-Leitung, führt aus: „Die aktuelle rechtliche Situation ist im Augenblick meines Erachtens zweigeteilt zu sehen und auch rechtlich etwas kompliziert.“ Man ginge als Initiative davon aus, dass zumindest der Betrieb dieser Giftgas-Pipeline nicht in Sicht ist und letztlich auch das Projekt insgesamt verhindert werden könne. „Oder sich selbst ‚totläuft’, so Donner. Der Hildener weiter: „Für die durch das Giftgas bei einem Betrieb einer solchen Anlage bedrohten Anwohner ist es wichtig zu wissen, dass keine akute Gefahr droht, solange die Pipeline nur mit dem Sicherungsgas Stickstoff gefüllt ist und kein giftiges, geruchs- und geschmackloses  CO-Gas dort enthalten ist und somit auch nicht über Leckagen austreten kann.“

 

Planfeststellungsbeschluss: 200 Änderungen

Der Stand der Rechtsverfahren ist wie folgt: Das sogenannte Altverfahren, d.h. der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss (mit vielen - circa 200 - Änderungen zu Rohrmaterial und Rohrstärken, örtliche Verschiebungen)  wurde im Berufungsverfahren durch das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) im August 2020 mit einer Abweisung der Klagen der Privatpersonen entschieden und die Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen ist nunmehr "Nichtzulassungsbeschwerde" beim Bundesverwaltungsgericht durch die Kläger eingereicht. Donner: „Nach Aussagen von Verwaltungsjuristen kann das schon 1 bis 2 Jahre Aufschub für das weitere Verfahren bedeuten.“ So hat auch der jetzige Betreiber (Bayer-Nachfolger) Covestro nach dem OVG - Urteil  sich öffentlich so geäußert, dass mehrere Jahre ins Land gehen können, bis man die nachfolgend erklärte Planänderung (teilweise auch Planergänzung genannt) in Angriff genommen werden soll.

 


 

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Verlegung der Anlage: Planänderungsverfahren

Das Planänderungsverfahren wurde durch das Unternehmen Bayer im Jahr 2012 beantragt, weil die Verlegung der Anlage (Rohrleitung mit dem darüber vorgesehenen "Schnuffelschlauchsystem - LEOS" und GeoGrid-Matte plus darüber liegendem Warnband) nicht in der genehmigten Weise eingebaut wurde. Die ursprünglich von der Genehmigungsbehörde, Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Planänderungsgenehmigung musste in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG Mai 2011) zurückgenommen werden, weil das sonst zur kompletten Rechtswidrigkeit und zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geführt hätte. Ohne diese Planänderungsgenehmigung wurde vom VG entschieden, dass die CO-Pipeline zwar "rechtswidrig" aber in Teilen "nachbesserungsfähig" ist. Diese Nachbesserungen wurden nach Ansicht des VG Düsseldorf erledigt. Das Planänderungsverfahren wurde mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer/Herbst 2012 weitergeführt und dagegen wurden entlang der Pipelinestrecke mehr als 24.000 Einwendungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Für die Erörterung dieser (sehr vielen) Einwendungen musste die Bezirksregierung Düsseldorf im Herbst 2013 die Gruga-Halle in Essen anmieten. Dort wurden an 3 Tagen die Einwendungen erörtert und wegen der vielen Beitrage und übergebenen Nachweise von Bau- und Planungsmängeln brauchte die Genehmigungsbehörde bis zum August 2018, um dann eine uneingeschränkte Genehmigung auch zu der Planänderung zu erteilen.

 

Rohrleitungsgesetz nicht verfassungswidrig

Gegen diese Planänderung haben vier betroffene Bürger wiederum Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, wozu es bisher aber noch zu keiner Verhandlung kam. Wann und wie es hierzu weitergeht, dazu haben wir bisher keine weiteren Informationen. Das erste Berufungsverfahren beim OVG fand zwischenzeitlich im August 2014 statt und endete mit einer Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht (BFG), weil die Richter des OVG NRW das zugrundeliegende Rohrleitungsgesetz vom 21. März 2006  schon für verfassungswidrig erachteten. Ihre Begründung fanden die drei  Verfassungsrichter im Kammerverfahren für nicht ausreichend, um dies einem Senat zur  Entscheidung vorzulegen. (Ende 2017/Anfang 2018). Diese Entscheidung begegnete zwar erheblicher Kritik in der wissenschaftlichen Fachliteratur, war aber dennoch  verfahrensmäßig nicht angreifbar. Sokam es dann zu dem oben beschriebenen Urteil des OVG im August 2020. 

 

 


 

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Initiative ist mir Landesregierung in Gesprächen

Dieter Donner berichtet: „Auf politischer Ebene hat es mehrfach Anträge im Landtag NRW gegeben, das Rohrleitungsgesetz vom 21. März 2006 aufzuheben und der CO-Pipeline die Basis, vor allem der getätigten Enteignungen von benötigten Privatgrundstücken, zu entziehen.“ Der letzte Versuch - von den Grünen beantragt und am 16.09.2020  behandelt - fand keine Mehrheit und selbst Abgeordnete betroffener Kommunen, Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath, Ratingen, Solingen, Düsseldorf und Duisburg, haben nicht für Ihre Bürger gestimmt. Dieter Donner: „Derzeit sind wir als Initiative mit der Landespolitik in Gesprächen und wir werden die diesjährige Bundestagswahl und die im kommenden Jahr anstehende Landtagswahl zu intensiven Befragung der Kandidat nutzen und die Antworten oder auch evtl. Schweigen öffentlich machen“.

Text: Marjana Kriznik

Fotos: Pixabay/Montage Marjana Kriznik

 

 


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