Schluss mit Bürgergeld: Jetzt kommt die neue Grundsicherung – Härtere Regeln, schnellere Vermittlung?

06.03.2026

Mehr Druck auf Arbeitslose, strengere Sanktionen – Kritiker warnen vor mehr Druck, Misstrauen und wachsender Armut

Es war lange angekündigt worden, jetzt wird es konkret: Die schwarz-rote Bundesregierung hat am Donnerstag, 5. März 2026, die Abschaffung des umstrittenen Bürgergeldes (SGB II) für Sozialleistungsbezieher beschlossen. Das neue System heißt nun Grundsicherung.

Was ändert sich damit?

 

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„Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen", teilt die Bundesregierung mit. „Es soll der Grundsatz des Forderns und Förderns gelten: Menschen, die Hilfe brauchen, sollen sich weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, muss daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollen verbindlicher und Konsequenzen spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter die Arbeitssuchenden besser auf ihrem Weg in Arbeit unterstützen können."
Missbrauch soll verhindert, bzw. schärfer geahndet werden.


Die wichtigsten Regeln

  • Das Jobcenter muss prüfen, ob eine „umgehende Vermittlung in Arbeit möglich" ist. Ist dies nicht der Fall, sollen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden.
  • Wer kann, muss eine „zumutbare Arbeit" annehmen, ohne dass staatliche Unterstützung notwendig wird. Insbesondere Alleinstehende sind dazu verpflichtet, in Vollzeit zu arbeiten, wenn das zumutbar ist.
  • Wer Kinder betreut, soll bereits nach der Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes für eine Erwerbsarbeit oder Eingliederungsmaßnahme herangezogen werden können. Bislang gilt das für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
  • Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen gezielter unterstützt werden.
  • Bei Jugendlichen mit Förderungsbedarf sollen Berufsagenturen gestärkt werden.
  • Kommen Arbeitssuchende den Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan nicht nach, wird die Mitwirkung durch Verwaltungsakte mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich gemacht.
  • Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.
  • Ab dem zweiten Versäumnis im Jobcenter soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden.
  • Wer dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint oder nicht erreichbar ist, muss mit einer Streichung der Leistungen rechnen, zum Beispiel auch für Unterkunftskosten.
  • Für Arbeitsverweigerer kann der Regelbedarf mindestens für einen Monat entzogen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Allerdings soll die Regelung früher angewandt werden.
  • Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden.
  • Die Kosten der Unterkunft sollen unter anderem schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der „Deckel“ beträgt die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze.
  • Jobcenter sollen wirksamere Instrumente erhalten, um Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen.

Noch gelten die neuen Regeln nicht. Der Bundesrat muss das Gesetz noch billigen. Ab 1. Juli 2026 soll es dann schrittweise in Kraft treten.

 

Die Kritik: Sozial ungerecht oder nicht konsequent genug?

Erwartungsgemäß hagelt es Kritik. So erklärt beispielsweise Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland: „Die neue Grundsicherung ist alles andere als neu. Sie ist eine Rolle rückwärts. Totalsanktionen und Vermittlungsvorrang haben schon in der Vergangenheit nicht dazu geführt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.“

Statt auf Druck und Sanktionen zu setzen, fordert sie nachhaltige Unterstützung und Qualifizierung: „Diese Reform verkennt die Lebensrealität vieler Menschen, die sich in einer Notsituation befinden. Sozialpolitik darf nicht durch Abschreckung Wirkung entfalten, sie muss Stabilität und echte Perspektiven schaffen.“

Besonders kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten. Die vorgesehene sofortige Deckelung auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze würde dazu führen, dass Mietanteile bereits in der Karenzzeit nicht mehr vollständig übernommen werden – auch dann, wenn Betroffene keine realistische Möglichkeit haben, ihre Wohnkosten kurzfristig zu senken.

„Eine solche Deckelung bedeutet für viele Menschen ein erhebliches Risiko von Mietschulden. Das kann bis zur Wohnungslosigkeit führen“, warnt Bentele. Mögliche Ausnahmen, etwa für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, reichen bei weitem nicht aus, um die Härten der Neuregelung abzumildern.

Mit großer Sorge sieht der Verband zudem Pläne, Leistungsbeziehende zu verpflichten, ihre Vermieterinnen und Vermieter zur Einhaltung der Mietpreisbremse aufzufordern und gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen. „Hier wird das Risiko einseitig auf die Mieterinnen und Mieter verlagert. Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass Mietende in diesen Fällen ein hohes Risiko eingehen, die Wohnung dann zum Beispiel durch eine Eigenbedarfskündigung zu verlieren“, so Bentele. Eine Zunahme der Wohnungslosigkeit sei durch die neue Grundsicherung vorprogrammiert.

 

Bei der Bundestagsdebatte erklärte der Abgeordnete Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen): „Nehmen Sie doch mal die Perspektive armutsbetroffener Personen ein! Dann würden Sie so ein Gesetz heute nicht beschließen.“ Es handele sich nicht um eine Grundsicherung, sondern um Grundmisstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung. „Sie treffen damit die alleinerziehenden Mütter und nicht die ‚Sozialtouristen‘“, so der Grüne. 

 

Sören Pellmann (Die Linke) ergänzte: Die Regierung setze auf Misstrauen statt auf Vertrauen und würde und mit verschärften Sanktionen keinen Menschen mehr in Arbeit bringen. Mit der Grundsicherung werde vor allem eine Drohkulisse aufgebaut, auch in Richtung der Menschen im Niedriglohnsektor.

 

Der AfD wiederum geht die Reform nicht weit genung. So meint der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, René Springer: „Union und SPD verkaufen diese Reform als großen Neustart der Grundsicherung. In Wahrheit handelt es sich um eine kosmetische Korrektur eines gescheiterten Systems. Das sogenannte Grundsicherungsgeld wird deshalb genauso scheitern wie das Bürgergeld, auch weil die Bundesregierung eines der Kernprobleme komplett ausblendet: die massive Einwanderung in unsere Sozialsysteme."

Nur wenn „Arbeit wieder im Mittelpunkt" stehe und „Fehlanreize im Sozialstaat konsequent beseitigt" werden, könne die Grundsicherung dauerhaft funktionieren und gesellschaftliche Akzeptanz finden.

 

Quelle: Bundesregierung / Bundestag / VdK 
Foto: HOerwin56/Pixabay

 

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