
Autofarbe und Recht: Welche Lackierungen in Deutschland verboten sind
25.08.2025Diese Autofarben können teuer werden
Grundsätzlich haben Fahrzeughalter in Deutschland freie Hand bei der Wahl der Farbe. Doch ganz ohne Einschränkungen ist es nicht: Einige Lackierungen und Folierungen sind im Straßenverkehr unzulässig und können zu Bußgeldern oder sogar zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.
Chrom- und Spiegelfolien
Besonders glänzende Chromfolierungen wirken zwar spektakulär, können andere Fahrer jedoch blenden. Wird dies als gefährlich eingestuft, können Polizei oder TÜV einschreiten. Im Ernstfall drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld, außerdem kann die Betriebserlaubnis entzogen werden.
Vantablack und extrem matte Lacke
Das tiefschwarze Vantablack verschluckt nahezu jedes Licht – und macht Fahrzeuge dadurch schwer erkennbar. Im Straßenverkehr stellt das ein Sicherheitsrisiko dar, weshalb solche Beschichtungen verboten sind.
Auch hier gilt: Wer erwischt wird, muss mit Bußgeld und Punkten rechnen.
Fluoreszierende und leuchtende Oberflächen
Leucht- oder fluoreszierende Folien dürfen ausschließlich für Warnmarkierungen verwendet werden. Als dekoratives Gestaltungselement sind sie unzulässig, da sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren können.
Dienstwagen-Designs
Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungswagen-Optik ist für Privatfahrzeuge tabu. Wer sein Auto täuschend ähnlich foliert oder lackiert, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – besonders dann, wenn Einsatzkräfte dadurch behindert oder in die Irre geführt werden.
Eintragungspflicht bei Farbänderung
Wer die Grundfarbe seines Autos komplett ändert, muss dies in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Spätestens bei der nächsten Ummeldung wird die Anpassung überprüft. Wird sie versäumt, droht ein Verwarnungsgeld.
Quelle: ADAC
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