Wichtiger Baustein, um daheim die medizinische Versorgung sicherzustellen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden
Die ambulante Pflege gewinnt in einer alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer häuslichen Umgebung zu leben. Die Behandlungspflege stellt dabei einen wichtigen Baustein dar, um die medizinische Versorgung sicherzustellen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Der Ambulante Pflegedienst MEDIKUS in Hilden beleuchtet die Aufgaben, rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Behandlungspflege im ambulanten Setting.
Behandlungspflege umfasst alle medizinisch notwendigen Maßnahmen, die von Ärzt*innen verordnet und von Pflegefachkräften durchgeführt werden, um eine ärztliche Therapie zu unterstützen. In der ambulanten Pflege werden diese Leistungen im häuslichen Umfeld des Patienten erbracht – also außerhalb stationärer Einrichtungen.
Die Grundlage bildet § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege).
Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
Typische Maßnahmen der Behandlungspflege in der ambulanten Versorgung
In der ambulanten Pflege sind insbesondere folgende Maßnahmen der Behandlungspflege häufig:
- Medikamentengabe: z. B. Tabletten richten und verabreichen
- Injektionen: subkutane Insulingabe bei Diabetikern
- Blutzuckermessung und Vitalzeichenkontrolle
- Wundversorgung: z. B. bei chronischen Wunden, postoperativ
- Kompressionstherapie: Anlegen von Kompressionsstrümpfen/-verbänden
- Katheterpflege/-wechsel, Stomaversorgung
- Versorgung von PEG-Sonden
- An- und Ausziehen von medizinischen Hilfsmitteln
- Dekubitusprophylaxe im Rahmen medizinischer Anordnung
Diese Leistungen müssen immer von einem Arzt oder einer Ärztin schriftlich verordnet werden.
Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
- Verordnung durch Haus- oder Fachärzt*innen
- Genehmigung durch die Krankenkasse (i. d. R. über Formblatt „Verordnung häuslicher Krankenpflege“)
- Durchführung nur durch Pflegefachpersonen
- Dokumentationspflicht nach SGB XI und Pflegeberufegesetz
- Hygienevorschriften laut RKI (Robert Koch-Institut)
- Qualitätsprüfungen durch den MD (Medizinischer Dienst)
Aufgaben der Pflegefachkraft in der ambulanten Behandlungspflege
Die Rolle der Pflegekraft ist in der ambulanten Versorgung besonders anspruchsvoll, da sie eigenständig arbeitet und meist allein zum Patienten fährt. Zu den Aufgaben gehören:
- Selbstständige Durchführung der verordneten Maßnahmen
- Sorgfältige Beobachtung und Einschätzung des Gesundheitszustands
- Frühzeitiges Erkennen von Veränderungen oder Komplikationen
- Dokumentation aller Maßnahmen und Reaktionen
- Kommunikation mit Ärzten, Angehörigen und der Pflegeeinrichtung
- Anleitung und Beratung von Patient*innen und Angehörigen
Fallbeispiel
Frau M., 83 Jahre, lebt allein, Pflegegrad 3, Diabetes mellitus Typ 2.
- Verordnete Maßnahmen: täglich Blutzuckerkontrolle, Insulininjektion, Verbandwechsel am Unterschenkel (chronische Ulcera)
- Aufgaben der Pflegekraft: Durchführung der Maßnahmen, Beratung zur Ernährung, Schulung zur Insulin-Selbstverabreichung, Kontrolle des Heilungsverlaufs
- Besonderheiten: Wundheilungsstörung, eingeschränkte Compliance, enger Kontakt zur Hausärztin notwendig
Das alles und noch viel mehr bietet der Ambulante Pflegedienst MEDIKUS in Hilden, und das bereits seit rund 30 Jahren!