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Susanne Martin

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Die Familienpflege, die bei den Krankenkassen als Haushaltshilfe beantragt wird, ist eine Leistung nach dem § 38 SGB V. Wir leisten die Haushaltshilfe wenn die Mutter bzw. der Vater krankheitsbedingt den Haushalt nicht weiter führen kann. Voraussetzung

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