"Welpen sind keine Bestellware aus dem Internet"

Land NRW: "Illegaler Online-Handel hat zugenommen – zum Leidwesen der Tiere"

Der Onlinehandel mit Hundewelpen hat in den vergangenen Jahren – insbesondere seit der Corona-Pandemie – stark zugenommen, berichtet das Umweltministerium NRW: „Im Jahr 2021 wurden in Deutschland monatlich rund 37.000 Online-Annoncen für Hunde geschaltet, Tendenz steigend. 70 Prozent davon waren Angebote mit Welpen. Für den illegalen Welpenhandel bietet das Internet eine ideale Vermarktungsmöglichkeit: Schnelligkeit, große Reichweite und Anonymität. Die behördlich aufgegriffenen Hundewelpen bilden nur die Spitze des Eisberges und belasten die Tierheime.“

 

Lieber im Tierheim beraten lassen

Die Landes-Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn appelliert an das Verantwortungsbewusstsein von Kaufinteressenten und stellte Alternativen in Aussicht: „Trotz vieler Aufklärungsversuche boomt der illegale Handel mit den Welpen ungebremst, es ist ein lukratives Geschäft. Wenn Sie einen Hund suchen: Gehen Sie ins Tierheim und lassen sich beraten – vielleicht finden Sie schon dort Ihren Traumhund. Tiere in Tierheimen werden tierärztlich untersucht und tierschutzgerecht betreut. Wer bei der Anschaffung von Tieren gezielt auf Kriterien einer tierschutzgerechten Aufzucht achtet, wird zum Partner im Kampf gegen illegalen Handel und Qualzuchten.“

 

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NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser fordert strengere Kontrollen für den Onlinehandel: „Das Tierleid muss beendet werden. Welpen sind keine Ware, die man im Internet bestellt. Nur tierschutzrechtlich zugelassene und kontrollierte Züchterinnen und Züchter oder Einrichtungen, die einer regelmäßigen, amtlichen Kontrolle durch die Tierschutzbehörden unterliegen, sollen Hundewelpen online anbieten dürfen.“

 

NRW fordert: Anbieter müssen behördlich zugelassen werden

Und wie will die Ministerin das erreichen? Dazu heißt es in einer Pressemitteilung: „Nordrhein-Westfalen hatte bereits im vergangenen Jahr einen Entschließungsantrag zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung gefordert und dafür eine breite Unterstützung der Bundesländer erhalten. Die Forderung, nur von behördlich zugelassenen und kontrollierten Anbietern oder Vermittlern Hundewelpen zu erwerben, geht über die Pläne der aktuellen Bundesregierung hinaus. Deren Überlegungen sehen lediglich eine Identitätsprüfung bei Hundeverkäufen auf Online-Plattformen vor.“

 

Quelle: Land NRW
Foto: maja7777/ Tumisu / Pixabay

 


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