Plötzlich Pflegefall: So gibt es mehr Geld von der Pflegekasse

Expertentipp Beratung Alexandra Nowak: Geld, Dienstleistung und Beratung – was steht mir zu?

Und plötzlich ist der Partner oder ein geliebter Angehöriger ein Pflegefall. Das bedeutet: Es muss viel Zeit, aber auch viel Geld für die Betreuung und Versorgung investiert werden.

Zum Glück können sich die Betroffenen in der Regel Geld von der Pflegekasse sichern. Das Problem: Viele von ihnen wissen nicht, was ihnen zusteht, oder sie werden von den Dienstleistern nicht umfassend informiert.

 

Hier setzt die Pflegeberatung Alexandra Nowak im Kreis Mettmann an: Die Expertin rund um die Pflege und Pflegekasse ist eine unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen.

Beratung zur Pflegekasse: Telefon 0176/12 74 25 64

In ihrer Beratung erklärt sie, worauf es ankommt.

 

Welcher Pflegegrad? Punkte im Pflegetagebuch sammeln

An erster Stelle steht die Frage, welchen Pflegegrad die Pflegeperson bekommen soll.

Denn diese Staffelung entscheidet ganz wesentlich darüber, auf welche Sätze aus der Pflegekasse die Betroffenen Anspruch haben.

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

 

Wie man sieht: Es gibt gravierende Unterschiede. Wer also einem zu niedrigen Pflegegrad zugeordnet wird, muss auf größere Beträge von der Pflegekasse verzichten (1774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr), obwohl es ihm eigentlich zustehen würde.

 

Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt:

  • bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
  • maximal 28 Tage bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung

 

Durch die Verhinderungspflege kann der Betrag erhöht werden.

 

Wie aber wird man für den „richtigen“ Pflegegrad eingestuft?

Hier empfiehlt Alexandra Nowak, Sachverständige für Beratung in der Pflege:
„Es gibt sechs Module, die die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeit darstellen:

  • Mobilität – z.B. wie können Sie sich fortbewegen?
  • Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten – z.B. Können Sie ihre Bedürfnisse mitteilen oder einem Gespräch folgen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z.B. benötigen Sie Hilfe bei Depressionen?
  • Selbstversorgung – z.B. benötigen Sie Hilfe bei der Körperpflege?
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – z.B. benötigen Sie Unterstützung bei Medikamenteneinnahme?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – z.B. können Sie noch selbständig ihren Alltag planen?“

 

Betroffene sollten daher ein Pflegetagebuch führen und akribisch dokumentieren, welche Einschränkungen es im Alltag gibt, z.B.: Haushaltstätigkeiten, Duschen und Waschen (wie viel Zeit wird benötigt?), Medikamente-Einnahme etc. Auch hilfreich: Diagnosen und Atteste vom Hausarzt.

 

Durch ein spezielles Punktesystem nach diesen Kriterien kann der Pflegegrad bestimmt werden.

Es lohnt sich, um bei der Pflegekasse die wirklich berechtigten Ansprüche stellen zu dürfen.

 

Unabhängige Pflegeberatung

Viele Pflege- und Betreuungsdienste haben zunächst wirtschaftliche Interessen. Entsprechend fallen manchmal auch die Dienstleistungen und die Abrechnungen aus.

 

Pflegeberaterin Alexandra Nowak ist ausdrücklich unabhängig: „Wir möchten als erstes eine Vertrauensbasis schaffen.“

Dabei werden die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten erörtert – auch im Hinblick auf die Pflegekasse. Dank eines dichten Netzwerkes im Kreis Mettmann und Umgebung kann Alexandra Nowak den idealen und spezialisierten Pflegedienst ans Herz legen.

 

24-Stunden-Betreuung erwünscht?

Das gilt insbesondere, wenn eine Patientin oder ein Patient eine 24/7-Pflege benötigt.

Auch in diesen Fällen hilft die Pflegeberaterin Alexandra Nowak dabei, seriöse Dienstleister zu vermitteln (die auch korrekt mit der Pflegekasse abrechnen).

 

„Viele Menschen wollen zuhause gepflegt werden“, weiß die Beratungs-Spezialistin. Umso wichtiger, dass die Versorgung bestens funktioniert. Ein 24-Stunden-Service bedeutet nicht nur, die üblichen Handgriffe durchzuführen, sondern auch mal die Zeit für ein persönliches Gespräch zu haben.

 

„Die Agentur sollte jederzeit erreichbar sein, eine individuelle Beratung bieten und alle Anforderungen für eine Betreuungsperson mit A1-Bescheinigung erfüllen“, sagt Alexandra Nowak.

 

Fragen zur Pflegekasse und Pflege?

Eine Beratung von Alexandra Nowak hilft Betroffenen bei der Übersicht.