Jeck gefahren – Wo die Narrenfreiheit endet und der Bußgeldkatalog beginnt
13.01.2026KÜS: Warum der Straßenverkehr kein Maskenball ist – Falsches Kostüm am Steuer kann gefährlich und teuer werden
Ein aufblasbarer Dino hinter dem Lenkrad, der Hals ragt ins Freie, der Schwanz klemmt sich durchs Heckfenster. Ein Hingucker, zweifellos. Doch das heitere Kostümbild kaschiert eine ernsthafte Gefahr, davor warnt die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS: „Die Narrenfreiheit endet dort, wo der Verkehr beginnt.“
Ist ein Kostüm am Steuer erlaubt? „Im Grundsatz ja, solange es die Wahrnehmung nicht beeinträchtigt“, erklärt der Verband. „Doch nicht alles, was auf dem Umzugswagen für fröhliches Jubeln sorgt, taugt für die Fahrt dorthin.“
Bedeutet im Prinzip: Erlaubt ist, was sicher bleibt. Das Kostüm darf nicht die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit einschränken. „Wird einer dieser Punkte verletzt, verliert die Verkleidung ihren Charme und gewinnt an gefährlichem Potenzial. Schließlich ist der Straßenverkehr kein Maskenball“, ergänzt KÜS-Prüfingenieur Johannes Kautenburger.
Eine Clownsnase ist harmlos. Kritisch wird es zum Beispiel bei übergroßen Clown-Tretern, hochhackige Stiefeln oder wattierte Handschuhen. „Schulterblick, Handbremsgriff oder ein spontanes Ausweichmanöver verwandeln sich unter solchen Bedingungen schnell in artistische Kunststücke – mit ungewissem Ausgang“, sagt der Experte.
Bis zu 80 Euro Bußgeld, ein Flensburg-Punkt und Leistungskürzung bei Versicherung
Und wer beispielsweise als „Superheld“ oder „Krümelmonster“ mit eingeschränkter Sicht erwischt wird, muss mit 10 Euro Bußgeld rechnen. Ein verdecktes Gesicht – etwa durch eine Maske, einen Schleier oder eine zu üppige Schminke – kann sogar 60 Euro Strafgeld kosten.
„Eine ernsthafte Gefährdung der Verkehrssicherheit kostet 80 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg ein“, heißt es bei KÜS. „Kommt es durch Verkleidung oder Schuhwahl nachweislich zu einem Unfall, kann die Vollkasko ihre Leistungen kürzen oder verweigern. Die Haftpflicht wiederum prüft eine Quotelung – also eine anteilige Mithaftung. Juristisch geht es dann rasch um grobe Fahrlässigkeit.“
Und: Verdeckt Make-up das Gesicht so stark, dass Fotos von Tempokontrollen unbrauchbar werden, kann die Behörde ein Fahrtenbuch anordnen. „Eine bürokratische Pflicht, die Zeit, Nerven und Geld kostet“, so KÜS.
Ebenfalls ein No-Go: das Stylen während der Fahrt. Ein kurzer Blick in den Spiegel, ein unachtsamer Pinselstrich – und schon wird aus einem närrischen Moment ein gefährliches Ablenkungsmanöver.
Außerdem empfiehlt Kautenburger: „Wer vollständig verkleidet zur Feier unterwegs ist, nimmt besser die Bahn oder ein Taxi. Ein kleiner Aufwand, der größeren Ärger erspart.“
Quelle/Foto: KÜS
bearb.: KA
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