Deutsche Bahn greift durch: Rotsignal für Alkoholkonsum

14.10.2026

Kein Bier, Schnaps oder Wein mehr: Verstöße können teuer werden und zum Hausverbot führen

„Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch“ – mit diesen deutlichen Worten hatte die Deutsche Bahn-Chefin Evelyn Palla im vergangenen Sommer ein Alkoholverbot an deutschen Bahnhöfen angekündigt. Probeweise wurde das Konzept an mehreren größeren Stationen, etwa Hamburg, Frankfurt am Main, München, Köln, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Dortmund und Münster eingeführt. Nun, ab dem 15. Oktober 2026 gilt die Maßnahme an allen rund 5.700 Bahnhöfen in Deutschland, also auf Bahnsteigen, in Bahnhofshallen und in den dazugehörigen Zugangsbereichen.

Die Bahn begründet den Schritt mit einem klaren Ziel: mehr Ordnung, mehr Sicherheit und weniger Gewalt gegen Reisende und Beschäftigte.

 

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Rechtsgrundlage ist das Hausrecht der Deutschen Bahn. Dafür wurden die Hausordnungen der einzelnen Bahnhöfe in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst. Das Verbot betrifft nicht die Bahnhofsgastronomien.

Wer beispielsweise eine verschlossene Flasche Wein oder Bier nach einem Einkauf transportiert, darf diese weiterhin mitführen. Auch in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben innerhalb der Bahnhöfe bleibt der Ausschank und Konsum von Alkohol erlaubt.

 

Warum greift die Bahn jetzt härter durch?

Hintergrund sind unter anderem steigende Zahlen von Übergriffen auf Bahnmitarbeiter sowie mehr Gewalttaten in Bahnhöfen und Zügen. Anfang des Jahres hatte zudem ein tödlicher Angriff auf einen Zugbegleiter bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Deutsche Bahn hatte daraufhin einen Sicherheitsgipfel einberufen und weitere Maßnahmen angekündigt.

 

Wie wird das Alkoholverbot kontrolliert?

Die Einhaltung der neuen Regelung soll durch Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn sowie die Bundespolizei überwacht werden. In der Anfangsphase setzte die Bahn zunächst auf Information und Aufklärung. Durchsagen und Hinweisschilder sollten Reisende auf die neuen Vorschriften aufmerksam machen.

Alles schön und gut, meint Andreas Schröder vom Fahrgastverband Pro Bahn im Gespräch mit WDR5. Allerdings seien Kontrollen an kleineren Bahnhöfen schwieriger als bei den großen. Außerdem gilt das Alkoholverbot nicht in den Zügen selber.  

 

Was droht bei Verstößen?

Wer trotz des Verbots Alkohol auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen konsumiert, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Deutsche Bahn ein Hausverbot aussprechen.

 

Was hat das Alkoholverbot in der Testphase gebracht?

Die DB zieht eine bislang positive Bilanz: „An den knapp 40 großen Stationen, wo die Regel bereits besteht, zeigt sich: Das Verbot sorgt für weniger Müll, zurückgehende Konflikte und insgesamt für ein angenehmeres Umfeld für Reisende und DB-Mitarbeitende".

Eine repräsentative Umfrage habe außerdem ergeben, dass rund 80 Prozent der Befragten das Alkoholkonsumverbot befürworten. „Auch die Mieter:innen in den Bahnhöfen unterstützen die Bemühungen für mehr Sicherheit in den öffentlichen Bereichen der Bahnhöfe", heißt es weiter in einer Pressemitteilung der DB.

 

Quelle: DB AG
bearb.: KA
Fotos: anzeiger24.de / KI generiert

 

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