Aktionsplan gegen Steuerbetrug: Bundesregierung will Finanzkriminalität härter bekämpfen

16.07.2026

„Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein“, so Finanzminister Klingbeil

Die Bundesregierung will Steuer- und Finanzkriminalität in Deutschland künftig konsequenter verfolgen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) legten dazu am Donnerstag, 16. Juli 2026, einen gemeinsamen Aktionsplan vor. Ziel ist es, Ermittlungsbehörden schlagkräftiger zu machen, Daten besser auszuwerten und das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrüger deutlich zu erhöhen. „Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein“, sagte Klingbeil. Steuerkriminalität dürfe sich nicht lohnen, betonte Hubig.

 

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Gemeinsames Zentrum soll Behörden vernetzen

Beim Zoll soll ein neues Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität entstehen. Steuerfahnder der Länder und Finanzermittler des Zolls sollen dort Verfahren enger koordinieren und Erkenntnisse bündeln. Nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums soll so ein länderübergreifender Blick auf Strukturen und Verdachtsfälle ermöglicht werden. Zugleich sollen die Kompetenzen des Bundes in der Steuerfahndung erweitert werden.

 

Mehr Datenanalyse und Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Ein neues Datenanalysezentrum soll Steuerdaten von Bund und Ländern besser nutzbar machen. Vorgesehen ist eine zentrale Datenplattform mit behördenübergreifendem Zugriff. KI-gestützte Instrumente sollen in großen Finanzdatenmengen auffällige Muster und Verbindungen erkennen und Ermittler gezielter auf besonders hohe Betrugsrisiken aufmerksam machen.

 

Umsatzsteuerbetrug und Manipulation an Kassen erschweren

Zur Vorbeugung gegen Steuerbetrug soll ein Umsatzsteuermeldesystem eingeführt werden. Zudem ist eine Registrierkassenpflicht vorgesehen, insbesondere um Manipulationen in bargeldintensiven Branchen einzudämmen. Buchungsbelege sollen künftig 15 Jahre aufbewahrt werden. Unternehmen sollen steuerlich relevante Daten außerdem auf Spiegelservern in Deutschland speichern.

 

Höhere Strafen und mehr Kontrollen

Die Bundesregierung will den Ermittlungsdruck und das Entdeckungsrisiko erhöhen. Für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren möglich sein. Schwere Steuerstraftaten sollen als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gelten. Dadurch wären unter anderem Strafbefehlsverfahren und eine Einstellung gegen Auflagen ausgeschlossen; die Fälle müssten grundsätzlich vor Gericht verhandelt werden.

 

Vermögen aus dubioser Herkunft stärker abschöpfen

Die Behörden sollen bessere Instrumente erhalten, um Vermögen zweifelhafter Herkunft aufzuspüren und sicherzustellen. Auch die Bundesbetriebsprüfung soll stärker risikoorientiert arbeiten. Unternehmen, die sich an die Regeln halten, könnten dadurch von weniger Kontrollen profitieren, während sich Prüfungen stärker auf Verdachtsfälle konzentrieren. Zugleich sollen Steuervereinfachungen die Verwaltung und Steuerpflichtige entlasten.

 

Schärfere Sanktionen für Unternehmen

Auch Unternehmen sollen bei Steuerhinterziehung härter zur Verantwortung gezogen werden. Geplant sind Änderungen bei den Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sowie eine Anhebung des Bußgeldrahmens. Der systematische Erwerb von Daten und der Schutz von Whistleblowern sollen zudem verbessert werden, damit Steuervermeidung und Verstöße früher erkannt werden.

 

Strafbefreiende Selbstanzeige soll wegfallen

Die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer heutigen Form soll abgeschafft werden. Bislang können Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen einer Strafverfolgung entgehen, wenn sie hinterzogene Steuern nachzahlen und zusätzlich einen Geldbetrag entrichten. Nach Ansicht der Bundesregierung setzt diese Regelung falsche Anreize, weil sich Betroffene erst dann offenbaren könnten, wenn eine Entdeckung droht.

 

Internationale Zusammenarbeit wird ausgebaut

Steuer- und Finanzkriminalität soll stärker grenzüberschreitend bekämpft werden. Die Bundesregierung will sich für eine effektivere und besser ausgestattete Europäische Staatsanwaltschaft einsetzen. Zudem sollen gemeinsame Ermittlungen und die internationale Verwaltungszusammenarbeit ausgebaut werden. Ziel ist es, Fluchtwege von Steuerkriminellen und internationale Schlupflöcher zu schließen.

 

Mehr Transparenz und Forschung

Sanktionen gegen Unternehmen wegen schwerer Steuerstraftaten sollen künftig öffentlich transparenter gemacht werden. Dabei sollen verfassungs- und datenschutzrechtliche Vorgaben gewahrt bleiben. Außerdem ist eine wissenschaftlich begleitete Schätzung der Steuerlücke vorgesehen. Die empirische Steuerforschung soll systematisch gestärkt werden, um das Ausmaß von Steuerhinterziehung besser zu erfassen.

 

Aktionsplan ergänzt bereits beschlossene Maßnahmen

Der neue Plan baut auf weiteren Vorhaben der Bundesregierung auf. Der Zoll soll in diesem Jahr rund 1.500 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten erhalten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurde bereits mit erweiterten Befugnissen ausgestattet. Zudem soll ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und den Zoll im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Finanzkriminalität stärken. In Frankfurt hat außerdem die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA ihre Arbeit aufgenommen.

 

Mit dem Aktionsplan setzt die Bundesregierung damit auf eine Kombination aus stärker vernetzten Behörden, moderner Datenanalyse, härteren Sanktionen und internationaler Zusammenarbeit. Die politische Botschaft ist eindeutig: Steuer- und Finanzkriminalität soll nicht länger als kalkulierbares Risiko behandelt werden.

 

Quelle: Bundesfinanzministerium

Archivfoto: anzeiger24.de

 

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