Verkehrsministerkonferenz: Mehr Tempo 30 in Städten ermöglichen?

14.10.2023

967 Kommunen fordern mehr Handlungsspielräume – Bundesverkehrsministerium soll StVO anpassen

Mehr Sicherheit auf deutschen städtischen Straßen durch mehr Tempo 30-Zonen: Für dieses Ziel spricht sich die Verkehrsministerkonferenz der Länder aus. Die Kommunen sollen „mehr Handlungsspielräume bei der Ausweisung von Tempo 30-Maßnahmen“ bekommen, so ein Ergebnis des Gremiums vom 12. Oktober 2023.

„967 Kommunen haben sich mittlerweile bundesweit der Initiative ‚Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten‘ angeschlossen“, berichtet Oliver Krischer (Grüne), NRW-Verkehrsminister und derzeit Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz. „Sie fordert mehr Handlungsspielraum bei der Anordnung von Tempo 30 in den Städten. Die vor zwei Jahren unter anderem von den Städten Aachen und Münster gegründete Initiative setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet werden dürfen.“

 

Der Bund müsse nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Kommunen auch entsprechende Verordnungen umsetzen können. Denn für die Ausweisung von Tempo 30-Zonen gelten derzeit noch mehrere Kriterien (z.B. vor Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen, Fahrradwege-Netz etc.).

Die teilnehmenden Kommunen fordern daher den Bund auf, „die straßenrechtlichen Vorschriften entsprechend anzupassen“, so Minister Krischer.

 

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Bundesverkehrsministerium legte erste Vorschläge vor

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, unter Führung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing, FDP) habe im Sommer einen Arbeitsentwurf zur Änderung der StVO vorgestellt. Dieser sieht die „erleichterte Anordnung von streckenbezogenem Tempo 30 auf kurzen Streckenabschnitten bis zu 500 Meter zwischen zwei vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h sowie im Bereich von Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen vor“, erläutert Krischer.

 

Und was ist daraus geworden? „Das BMDV kündigte auf der Herbstsitzung allerdings nur an, bei der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vergrößerte Entscheidungsspielräume für die Kommunen zu ermöglichen, unter anderem an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen oder für kurze Streckenabschnitte“, so Krischer. „Die Länder haben diese ersten Schritte begrüßt, erneuerten aber ihre Forderungen nach mehr Flexibilität und Freiheit bei der Anordnung von innerörtlichem Tempo 30. Natürlich soll keine Willkür herrschen, im Gegenteil, Kommunen müssen ihre Entscheidungen immer auch begründen. Der Bund ist zwei, drei kleine Schritte gegangen, aber die Länder wollen mehr."

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Beki/Pixabay

 


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