Luftverkehrsteuer soll sinken – was haben Reisende davon?
01.04.2026Gedämpfte Freude: Branche erwartet noch mehr von der Regierung
Viele Urlauber befürchten schon, dass Fliegen wegen der aktuellen Ölkrise erheblich teurer werden könnte. Hilft dagegen vielleicht eine aktuelle Maßnahme der Bundesregierung?
Das Bundeskabinett hat am 1. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen: die Luftverkehrsteuersätze sollen zum 1. Juli 2026 gesenkt werden.
Konkret sind die folgenden Änderungen vorgesehen:
- Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2.500 km Entfernung wird von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt.
- Der Steuersatz für Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 km Entfernung wird von 39,34 Euro auf 33,01 Euro gesenkt.
- Der Steuersatz für Zielländer mit einer Entfernung von über 6.000 km wird von 70,83 Euro auf 59,43 Euro gesenkt.
Das Bundesfinanzministerium erwartet nun, „dass die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Die Steuersätze nach § 11 Abs. 1 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanzklassen gegliedert. Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main, als dem größten deutschen Verkehrsflughafen, zu dem jeweils größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.“
Was bedeutet das nun für die Verbraucher?
Verbände: Guter Ansatz, reicht aber nicht
Zunächst einmal freut sich die Luftfahrtbranche, allerdings gedämpft: „Die Absenkung der Luftverkehrsteuer ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Sie sendet ein Signal zur Entlastung des Luftverkehrsstandorts Deutschland und zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen und internationalen Vergleich“, teilt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit. „Die gesetzliche Umsetzung muss schnell erfolgen, damit die dringend notwendige Entlastung für den Luftverkehrsstandort Deutschland rasch wirksam wird – auch angesichts der sich abzeichnenden Beeinträchtigungen durch den Konflikt in Nahost.“
Allerdings vermisst der BDL in dem Entwurf den ETS-Absenkungsmechanismus: „Ursprünglich war die Luftverkehrsteuer ausdrücklich als Übergangsinstrument konzipiert – bis zur vollständigen Einbindung des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel. Genau diesem Prinzip folgte der frühere Mechanismus: Steigende Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel führten automatisch zu einer Absenkung der Steuer.“
Auf diese Weise sollte die Belastung nicht doppelt steigen, sondern zwischen Steuer und Emissionshandel ausgewogen verteilt werden. Da die aktuelle Regelung „weder eine ausreichende steuernde Wirkung entfaltet noch zu einer tatsächlichen Entlastung führt“, sei es nun „umso wichtiger, zum bewährten System zurückzukehren“.
Auch Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, erwartet noch mehr von der Regierung: „Die Korrektur bei der Luftverkehrsteuer war überfällig, bleibt aber hinter unseren Erwartungen zurück, weil die Absenkung niedriger ausfällt als zugesagt.“
Die Sätze sollten „auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024“ gesenkt werden, erklärt die Bundesregierung. Dem sei aber nicht so, meint Beisel: „Der Steuersatz von 13,03 Euro liegt immer noch um 55 Cent höher als der tatsächliche Steuersatz von 12,48 Euro aus dem Jahr 2024. Im Beschluss des Koalitionsausschusses von November letzten Jahres war die komplette Rücknahme der letzten Erhöhung der Luftverkehrsteuer angekündigt worden. Dies enttäuscht gerade Airlines, die aus dem Ausland einen deutschen Flughafen anfliegen wollen.“
Die Folge aus Sicht der Flughafenbetreiber: „Bereits in Aussicht gestellte Streckenaufnahmen bleiben aus bzw. werden jetzt nochmal auf den Prüfstand gestellt.“ Die Bundesregierung könne damit „Vertrauen verspielen“, Reisende könnten nicht auf mehr Strecken und Flugziele an deutschen Flughäfen hoffen.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gäbe es immer noch „gravierende Unterschiede“, so Beisel: „Ein Flugzeug, das von einem deutschen Flughafen abhebt, wird durchschnittlich mit 4.531 Euro mit staatlichen Kosten belastet, im europäischen Ausland liegen die regulativen Belastungen für einen Flug innerhalb Europas nur im Schnitt bei 2.326 Euro.“ Damit seien deutsche Flughafenstandorte „weiter im Wettbewerb benachteiligt“.
Klingt also nicht wirklich danach, dass sich Reisende auf günstigere Tarife freuen können.
Bericht: KA
Foto: Garten-gg/Pixabay
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