Betrunken auf dem Rad, blind am Steuer – Fachleute empfehlen härtere Gangart

02.02.2026

Gefährlicher Leichtsinn im Straßenverkehr: Deutscher Verkehrsgerichtstag macht Vorschläge

Ablenkung durch Smartphones, Navigations- und Infotainmentsysteme beim Autofahren und Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss – viele Verkehrsteilnehmer sehen solche Verhaltensweisen offenbar noch immer nicht als "dramatisch" an. Dabei bestehen nach wie vor hohe und fatale Unfallrisiken. Unter anderem mit diesen beiden Themen hat sich der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar beschäftigt und dem Gesetzgeber konkrete Empfehlungen vorgelegt.
 

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„Vision Zero“: Radeln mit Promille ist keine Lappalie

Alkoholkonsum beim Radfahren wird häufig unterschätzt: Anders als im Auto fehlt jede schützende Karosserie, Stürze führen oft direkt zu schweren Kopf- und inneren Verletzungen – nicht nur für die Radfahrenden selbst, sondern auch für unbeteiligte Dritte. Der zuständige Arbeitskreis sieht angesichts steigender Unfallzahlen und klinischer Rückmeldungen beim Radverkehr dringenden Handlungsbedarf. Ziel ist es, die „Vision Zero“ – keine Toten oder Schwerverletzten im Straßenverkehr – auch für den Radverkehr konsequent umzusetzen.

 

Empfehlungen im Überblick:

  • Einführung eines Bußgeldtatbestands, der das Führen von Fahrrädern und Pedelecs unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit ahndet
  • Festlegung eines Alkoholgrenzwerts von 1,1 Promille Blutalkohol bzw. 0,55 mg/l Atemalkohol
  • Regelgeldbuße von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg beim Erstverstoß
  • MPU-Anordnung bei Wiederholungstätern, ohne Ausnahmeregelungen
  • Prüfung, ob für Pedelecs – insbesondere schwere Lastenräder – strengere Grenzwerte erforderlich sind
  • Verstärkte und dauerhafte Aufklärung über Alkoholwirkungen und Rechtsfolgen im Straßenverkehr
  • Bereitstellung von staatlichen Mitteln für Forschung und Prävention
  • Keine Änderung der bereits strengeren Alkoholgrenzwerte für E-Scooter

 

Ein kurzer Blick – ein schwerer Unfall

Wer während der Fahrt auf ein Display blickt, Nachrichten liest oder tippt, fährt für Sekunden „blind“ – bei Tempo 50 legt ein Fahrzeug in dieser Zeit mehrere Dutzend Meter unkontrolliert zurück. Ablenkung betrifft längst nicht mehr nur Autofahrende, sondern ebenso Radfahrende und Fußgänger. Dennoch wird sie in der Unfallstatistik bislang nur unzureichend erfasst und gesellschaftlich vielfach verharmlost.

 

Empfehlungen im Überblick:

  • Initiierung von Forschungsprojekten, um das Dunkelfeld von Ablenkungsunfällen bei Kfz-, Rad- und Fußverkehr aufzuhellen
  • Intensivierte Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmenden für Ablenkungsgefahren
  • Aufbau einer flächendeckenden Kontrolldichte, auch durch automatisierte Systeme wie sogenannte Handy-Blitzer
  • Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage, um unterschiedliche Landesregelungen zu vermeiden
  • Präzisierung des unbestimmten Begriffs der „kurzen Blickzuwendung“ in § 23 StVO und Umformulierung zur klaren Verbotsnorm
  • Verschärfung der Sanktionen:
    - Kfz-Führende: zwei Punkte statt bisher einem
    - Radfahrende: ein Punkt statt bisher keinem
    - Erhöhung der Bußgelder auf 250 Euro, bei Gefährdung 500 Euro, bei Schädigung 750 Euro
  • Verpflichtung der Fahrzeughersteller, Bedienkonzepte ablenkungsarm zu gestalten und Infotainmentsysteme sicherheitsrelevant zu begrenzen
  • Einsatz des Bundes auf EU-Ebene, damit Ablenkungswarner früher auslösen und relevante Daten im Event Data Recorder gespeichert werden
  • Aufnahme des Themas Ablenkung im Straßenverkehr in die Lehrpläne von Schulen und Fahrschulen

 

Wohlgemerkt: Dies sind lediglich Vorschläge und Empfehlungen. Was nun der Gesetzgeber, also das Verkehrsministerium, daraus macht, steht auf einem anderen Schild.

 

Bericht: KA
Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag/Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft- e.V.

 

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