Muss Zimmermann das 10.000 Euro „Knöllchen“ zahlen?
24.10.2026Bußgeld wegen Grünschnitt am Greisbachsee
Muss Monheims ehemaliger Bürgermeister Daniel Zimmermann für das Bußgeld wegen rechtswidriger Gehölzarbeiten am Greisbachsee persönlich aufkommen? Nach Auskunft der Stadt werden mögliche Regressansprüche im Rahmen einer laufenden Sonderprüfung untersucht.
Was war geschehen?
Für das „Meerfest“ wurde zurückgeschnitten
Die Städtischen Betriebe Monheim führten am 14. und 15. April 2025 Grünarbeiten durch. Nach Darstellung der Verwaltung sollten vor allem von Brombeerhecken überwucherte Geh- und Rettungswege freigemacht werden. Anlass war das „Meerfest“ am 25. Mai, bei dem die Stadt ihre (mittlerweile gescheiterten) Marina-Pläne vorstellen und den See erstmals öffentlich zugänglich machen wollte. Erwartet wurden mehr als 1.000 Gäste.
Art und Umfang der Arbeiten wurden bei einer Ortsbegehung am 14. März festgelegt, an der auch Zimmermann teilnahm. Die Arbeitsanweisungen wurden mündlich abgestimmt und nicht schriftlich dokumentiert.
Trotz behördlichen Stopps wurde weitergearbeitet
Am Nachmittag des 14. April erreichte die Stadtverwaltung die Anweisung der Unteren Naturschutzbehörde, die Arbeiten einzustellen. Dennoch wurden sie bis zum geplanten Abschluss am folgenden Tag fortgeführt.
Warum die Anordnung nicht umgesetzt wurde und wer die Fortsetzung verantwortete, ist jetzt Gegenstand weiterer Prüfungen.
Gericht setzt 10.000 Euro Bußgeld fest
Aufgrund des Verstoßes waren rund 34.500 Euro Bußgeld festgesetzt worden. Das Amtsgericht Wuppertal reduzierte diese Geldbuße nach Angaben der Stadt mit seiner Entscheidung vom 11. Mai 2026 auf 10.000 Euro.
Begründet wurde die Entscheidung mit der unzulässigen Beseitigung von Gebüsch beziehungsweise anderen Gehölzen sowie einem damit verbundener Verstoß gegen Verbote des Landschaftsplans.
Mit Gerichtsgebühren und Anwaltskosten belaufen sich die Kosten auf rund 11.900 Euro.
Persönliche Haftung bleibt offen
Ob Zimmermann oder andere Verantwortliche Kosten erstatten müssen, soll nun die vom Stadtrat beauftragte Sonderprüfung klären. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Über mögliche Forderungen werde anschließend nach den geltenden Zuständigkeitsregeln entschieden.
Fest steht: Die Kosten sind der Stadt entstanden. Ob Verantwortliche persönlich dafür einstehen müssen, wird noch geprüft.
Bericht: LT
Archvivtos: anzeiger24.de
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