Neues „Heizungsgesetz“: Mehr Wahlfreiheit, aber welcher Weg ist der richtige?
GModG: Was sich für Wohngebäude ändert – Energieexperte Heiko Wittig hilft – Beratung wichtiger denn je
Nach den „hitzigen Debatten“ um ein Gebäudeenergiegesetz – im Volksmund „Heizungs-Gesetz“ genannt – während der Legislatur der „Ampel“-Regierung hat nun die schwarz-rote Regierungskoalition einen neuen Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) auf den Weg gebracht.
Es geht um nichts geringeres als die Frage: Wie sollen die Menschen in Zukunft ihre Wohnungen beheizen – klimafreundlich und gleichzeitig bezahlbar?
Hauseigentümer sollen künftig mehr Wahlfreiheit bei ihrem Heizungssystem haben, müssen aber dennoch viele Vorschriften beachten.
Gar nicht so einfach, hier den Überblick zu behalten.
Daher ist eine fachkompetente Beratung umso wichtiger.
Dafür ist Heiko Wittig von der Energieberatung Leverkusen der richtige Ansprechpartner
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Grüner Weg 164
51375 Leverkusen
„Es geht auch anders“, lautet die Maxime des Experten. „Das Hauptziel für unsere Kunden ist es, sie gegenüber den Energieversorgern so autark wie möglich zu stellen.“
Und zwar mit innovativen Konzepten wie:
- Öltank zu bivalentem Solarspeicher
- Vom Balkonkraftwerk zur Photovoltaikanlage
- Günstig und schnell dämmen mit Nanosphärentechnologien
- Kaminofen zum Wärmeerzeuger fürs ganze Haus
Was bedeutet das nun für das Gebäudeenergiegesetz?
Die wichtigsten Änderungen
„Die starre 65-%-Pflicht fällt weg – dafür treten zehn gleichwertige Heizungsoptionen an ihre Stelle“, sagt Heiko Wittig. Und das bedeutet: „Mehr Wahlfreiheit macht die richtige Entscheidung komplexer, nicht einfacher: Zulässig ist nicht gleich wirtschaftlich.“
Außerdem: Wer ab 2029 fossil heizt, verpflichtet sich zu jahrzehntelang steigenden Bio-Brennstoffquoten – deren künftige Kosten selbst der Gesetzgeber nicht beziffern kann.
Daher empfiehlt Heiko Wittig: „Wer sich beraten lässt, erkennt dieses Risiko vorher, nicht nachher.“
Das gilt auch für die neue Flächenberechnung, strengeren Energieausweise, Solarpflicht und Ladeinfrastruktur ab 2027 bis 2030: „Wer heute plant, statt später nachzurüsten, spart doppelt – und braucht dafür einen Energieeffizienz-Experten an seiner Seite“, so Wittig
Weitere wichtige Punkte
- Bio-Treppe: Ab 2029 steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe bei Gas-/Öl-/Flüssiggasheizungen, 10 % bis 60 % (2029–2040); Kosten laut Gesetzesbegründung nicht seriös bezifferbar.
- Grüngas-/Grünheizölquote: eigenes Gesetz bis 1.12.2026, vollständige Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045.
- Flächenberechnung: Nettoraumfläche (NRF) statt Gebäudenutzfläche – deutlich detaillierteres Aufmaß, wirkt sich rechnerisch auf den Primärenergiebedarf je m² aus.
- Energieausweise: digital & maschinenlesbar, bei Mischnutzung nur noch 1 Ausweis, Verbrauchsausweis nur noch bei reinen Wohngebäuden.
- Primärenergiefaktoren: neue technologieneutrale Referenzheizung; Strom verbessert (1,8→1,5), Holz verschlechtert (0,2→0,7).
- Nullemission und Solarpflicht: ab 2030 Pflicht für alle Neubauten bzw. bundesweite Solarpflicht für neue Wohngebäude.
- Ladeinfrastruktur (GEIG): Vorverkabelungspflicht für Neubau-Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen ab 2027.
- Mieterschutz: neue, hälftige Kostenverteilung für Bio-Brennstoffanteile in Mietverhältnissen ab 2028/2029.
Der Mehrwert der Zusammenarbeit mit dem Energieeffizienz-Experten
Wo der Gesetzgeber Wahlfreiheit statt starrer Vorgaben schafft, wird die unabhängige Einordnung durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten zum entscheidenden Erfolgsfaktor für Eigentümer, erklärt Heiko Wittig weiter.
Sechs Bereiche, in denen sich die Zusammenarbeit unmittelbar auszahlt:
1. Die wirtschaftlich richtige Heizung finden – nicht nur eine zulässige
Zehn Heizungsoptionen sind gesetzlich erlaubt – aber nicht jede passt zu Gebäude, Budget und Lebenssituation. Der Energieeffizienz-Experte vergleicht die Optionen nach Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten und Zukunftsfähigkeit, statt nur die Rechtslage abzuhaken. Der Grundsatz: Zulässig ist nicht gleich wirtschaftlich.
2. Kostenrisiken bei fossilen Heizungen früh erkennen
Die Bio-Treppe und die künftige Grüngas-/Grünheizölquote bedeuten über Jahrzehnte steigende Brennstoffkosten mit ungewisser Entwicklung. Wer sich vor der Kaufentscheidung beraten lässt, kalkuliert dieses Risiko von Anfang an ein – statt es Jahre später schmerzhaft zu spüren.
3. Zukunftssicher planen statt teuer nachrüsten
Nullemissionsstandard, Solarpflicht und Ladeinfrastrukturpflicht greifen erst zwischen 2027 und 2030. Wer heute baut oder saniert, kann diese Anforderungen von Beginn an mitplanen – deutlich günstiger als eine spätere Nachrüstung.
4. Eine belastbare Planungsgrundlage statt grober Schätzung
Das neue, detaillierte Flächenaufmaß (Nettoraumfläche) liefert exaktere Ausgangsdaten für jede weitere energetische Entscheidung. Ein Experte übernimmt diesen Mehraufwand – der Kunde profitiert von einer verlässlicheren Grundlage für Sanierungs- und Förderentscheidungen.
5. Den richtigen Energieausweis wählen und Fördervorteile sichern
Bei reinen Wohngebäuden besteht künftig volle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Der Experte zeigt, welche Variante sich lohnt – etwa der Bedarfsausweis für den Förderbonus bei der Gebäudeautomation (WPB-Bonus).
6. Schutz vor unfairen Kosten in Mietverhältnissen
Die neuen Regeln zur Kostenverteilung bei Bio-Brennstoffen sind komplex – Vermieter und Mieter tragen Netzentgelte, CO₂- und Brennstoffkosten nach unterschiedlicher Logik. Fachkundige Beratung verhindert Fehler bei der Abrechnung und unnötige Konflikte.
Fazit: Je mehr Wahlfreiheit das GModG bietet, desto wichtiger wird eine unabhängige, ganzheitliche Beratung – sie ist der Unterschied zwischen einer rechtlich zulässigen und einer wirtschaftlich klugen Entscheidung, sagt Heiko Wittig abschließend: „Das GModG bringt mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik, erhöht aber zugleich die Anforderungen an Planung und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Für Eigentümer heißt das: Der Energieeffizienz-Experte wird vom Nachweisersteller zum zentralen Ansprechpartner für Entscheidungen, die technisch, wirtschaftlich und langfristig tragfähig sind.“