KfW-Heizungsförderung 2026: Wer profitiert? Was ändert sich?

Jetzt umrüsten? Energieeffizienz-Experte Heiko Wittig erklärt, wer wie und womit gefördert wird

Wie wird Deutschland in Zukunft heizen? Darüber gab es in den vergangenen Jahren buchstäblich hitzige Diskussionen. Die Bundesregierung hat nun die Reform der BEG-Heizungsförderung (KfW) auf den Weg gebracht.

Was bedeutet das für Eigentümer, Mieter und ganze Branchen in Deutschland? Heiko Wittig von der Energieberatung Leverkusen hat die Zahlen und Daten analysiert.

 

Beratungstermin:
Grüner Weg 164, Leverkusen
0214-69 05 90 57
[email protected]

 

➤ Wer profitiert?

➤ Was bleibt unverändert?

➤ Förderelemente und ihr Nettoeffekt

➤ Zeitlicher Verlauf der Degression

➤ Fördersätze und -beträge nach Einkommensgruppe im Zeitverlauf

➤ Gesamtbudget des BEG-Programms

➤ Fazit: Wer gewinnt, wer verliert?

 

Hier sind die Antworten:

Wer profitiert?

„Die Reform verändert nicht nur einzelne Fördersätze, sondern die gesamte Systemlogik“, sagt der Fachmann für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebädesektor. „Aus einer Förderung mit konstanten Sätzen wird eine Förderung mit eingebauter, automatischer Degression über mehrere Jahre. Das Ergebnis lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beschreiben – es kommt darauf an, welche Einkommensgruppe man betrachtet und zu welchem Zeitpunkt.“

Das bedeutet:

  • Kurzfristig (2026) profitieren Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen (bis 30.000 € zvE) leicht, weil der neue, höhere Einkommensbonus (40 % statt 30 %) den kleineren Kostendeckel und den gesunkenen Klimageschwindigkeitsbonus überkompensiert.
  • Haushalte ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 30.000 € verlieren bereits ab dem ersten Tag der neuen Regelung gegenüber den alten Konditionen.
  • Mittelfristig (bis Ende 2030) sinkt der maximale Förderbetrag für alle Einkommensgruppen deutlich unter das bisherige Niveau – auch für die Gruppe, die 2026 zunächst noch profitiert. Grund ist die automatische, halbjährliche Absenkung von Kostendeckel und Klimageschwindigkeitsbonus.
  • Mehrere technologiespezifische Boni entfallen ersatzlos (Effizienzbonus für natürliche Kältemittel/Erdwärme, Emissionsminderungszuschlag für Biomasse).
  • Das Gesamtbudget des BEG-Programms ist bereits im Zuge der Haushaltsverhandlungen für 2026 von 16,5 auf 11,9 Mrd. € gekürzt worden (-4,6 Mrd. €, -28 %) – das ist unabhängig von der hier beschriebenen Konditionen-Reform vom Juli 2026.

Die folgenden Abschnitte belegen jede Aussage mit Primärquellen (BAFA, KfW, BMWE-Sonder-FAQ) und ordnen sie mit Einschätzungen von Verbänden, Politik und Marktteilnehmern ein.

 

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Was bleibt unverändert?

  • Grundförderung: weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch.
  • Zuständigkeiten: KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, BAFA für die weiteren Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle etc.).
  • Es werden weiterhin keine fossilen Heizungen gefördert – die Liste der förderfähigen Systeme (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärme, H2-ready-Gas u. a.) bleibt bestehen.
  • Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ändert sich nicht.
  • Der Ergänzungskredit bleibt bestehen.
  • Bestandsschutz: Bereits gestellte oder zugesagte Anträge werden zu den alten Konditionen abgewickelt.

Quelle: BMWE-Sonder-FAQ zur BEG-Reform, energiewechsel.de/KAENEF, Frage A.1.1 und A.2.1 (Stand 09.07.2026); BAFA "Für Anträge ab 21.07.2026".

 

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Förderelemente und ihr Nettoeffekt

Die folgende Tabelle stellt jedes Förderelement der Heizungsförderung einzeln gegenüber. "Netto-Effekt" bewertet, ob das jeweilige Element für sich genommen eine Verbesserung, eine Kürzung oder eine Umverteilung darstellt. 

Tabelle-Foerderelemente-Nettoeffekt

 

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Zeitlicher Verlauf der Degression

Zwei der Kürzungen sind keine einmaligen Schritte, sondern automatische, halbjährliche Absenkungen. Die Basiswerte für 2026, I./II. 2027 sind offiziell in der BMWE-FAQ tabelliert; die übrigen Zeiträume sind lineare Fortschreibung der amtlich genannten Schrittgröße (-750 €, -4 %-Punkte) bis zu den amtlich genannten Endpunkten (22.000 €, Wegfall Mitte 2028).
Punkt nicht in der offiziellen FAQ verifiziert).

 Tabelle-Fortschreibung-Schrittgroessen

 

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Fördersätze und -beträge nach Einkommensgruppe im Zeitverlauf

Die BMWE-FAQ veröffentlicht eine Tabelle mit den kombinierten Fördersätzen für vier Einkommensgruppen zu drei Zeitpunkten (2026, I. 2027, II. 2027). Auffällig: Bei den beiden oberen Bonusstufen (40 % und 30 % Einkommensbonus) wird der Klimageschwindigkeitsbonus faktisch auf 10 Prozentpunkte gedeckelt, solange er über 10 % liegt – die addierten Nominalsätze (z. B. 30+40+16=86 %) werden auf 80 % bzw. 70 % gekappt. Bei den unteren beiden Bonusstufen (10 % und 0 %) gilt keine erkennbare Kappung; hier lassen sich die Werte für den späteren Zeitverlauf gefahrlos fortschreiben, weil sie ohnehin unterhalb jeder plausiblen Kappungsgrenze bleiben.

 Tabelle-Foerdersaetze-Haushaltseinkommen

Quelle: BMWE-Sonder-FAQ, Frage A.2.2 (Tabelle wörtlich übernommen).

 

Eigene Fortschreibung bis Ende 2030 (nicht amtlich veröffentlicht): Sobald der Klimageschwindigkeitsbonus Mitte 2028 auf 0 % fällt, greift bei den beiden oberen Gruppen keine Kappung mehr – der Satz stabilisiert sich bei 70 % bzw. 60 %. Bei den unteren beiden Gruppen ergeben sich 40 % bzw. 30 %. Multipliziert mit dem dann geltenden, weiter sinkenden Kostendeckel ergibt sich:

 Tabelle-Foerdersaetze-Einkommensgruppen

Der Wert 13.200 € für die Gruppe "über 30.000 €" Ende 2030 wird unabhängig von dieser eigenen Berechnung auch von Solarserver in der Presseberichterstattung genannt – ein starkes Indiz, dass die Fortschreibung korrekt ist.

Quelle: "Vorher"-Basiswert (30.000 € Kostendeckel, Gesamtdeckel 70 %): reduco.ai, BEG-Förderung Ratgeber, Stand 17.06.2026 (Fördersätze vor der Reform). Bestätigung des 13.200-€-Werts: Solarserver, 10.07.2026, "BEG-Reform: Heizungsförderung sinkt, Einkommensbonus steigt".

 

Zentrale Erkenntnis: Die offizielle Kommunikation betont zu Recht, dass niedrige Einkommen "zunächst" profitieren. Über den vollen Reformzeitraum bis Ende 2030 betrachtet, sinkt der maximale Förderbetrag aber in JEDER Einkommensgruppe deutlich unter das bisherige Niveau – am stärksten prozentual bei hohen Einkommen (-56 %), am stärksten in Euro bei mittleren und hohen Einkommen (-7.800 € bzw. -8.400 €).

 

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Gesamtbudget des BEG-Programms

Neben den Förderkonditionen (Abschnitte 2–5) hat sich auch das gesamte Fördervolumen verändert – das ist eine separate, bereits im Herbst 2025 getroffene Haushaltsentscheidung, keine Folge der Konditionen-Reform vom Juli 2026:

Tabelle-BEG-Gesamtbudget

 

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Fazit: Wer gewinnt, wer verliert?

  • Gewinner (strukturell): Familien und Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen (bis 30.000 € zvE) – durch gestaffelten Einkommensbonus und neuen Familienzuschlag, zumindest kurzfristig.
  • Gewinner (Industriepolitik): Wärmepumpenhersteller mit Fertigung in der EU – durch den neuen Wertschöpfungsbonus ab 2027, sofern sie ohnehin schon EU-produzieren (laut BWP werden rund 95 % der in Deutschland verbauten Wärmepumpen von BWP-Mitgliedsunternehmen hergestellt).
  • Verlierer: Haushalte mit mittlerem bis hohem Einkommen (ab rund 30.000 € zvE) – sie verlieren gegenüber den alten Konditionen von Beginn an und zunehmend über den Reformzeitraum.
  • Verlierer (mittelfristig, ab 2028–2030): Praktisch alle Einkommensgruppen, sobald Klimageschwindigkeitsbonus und Kostendeckel ihre volle Absenkung erreicht haben – auch die anfänglichen "Gewinner".
  • Verlierer (strukturell): Betreiber von Biomasseheizungen mit Feinstaubfilter, Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln/Erdwärme (Wegfall Effizienzbonus), Besitzer bereits erneuerbar beheizter Gebäude, die auf eine neuere Anlage umsteigen wollen ("Grün-zu-Grün"-Einschränkung ab 2027), sowie potenziell Käufer von Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung.

Insgesamt handelt es sich nicht um eine pauschale, gleichmäßige Kürzung, sondern um eine gezielte Umverteilung: mehr soziale Staffelung und Industriepolitik, finanziert durch eine automatische, mehrjährige Absenkung der Höchstbeträge und den Wegfall mehrerer technologiespezifischer Boni. Die Kritik der Verbände richtet sich weniger gegen die soziale Staffelung selbst als gegen das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Gesamtabsenkung sowie die zunehmende Regelungskomplexität.

 

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