Gebäudesanierung – Energieberater kritisiert Bürokratie: „So erreichen wir die Klimaziele nie!“
30.01.2026Jede Maßnahme einzeln berechnen: Kosten und Aufwand werden in die Höhe getrieben
Eigentlich sollen staatliche Förderprogramme Hauseigentümer motivieren, ihre Gebäude energetisch zu sanieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In der Praxis jedoch wächst der Frust bei Energieberatern und Eigentümern. „Das ist ein Irrsinn“, sagt Heiko Wittig von der Energieberatung Leverkusen zu einer neuen Regelung. „Mit immer neuen bürokratischen Hürden wird die Energiewende weiter ausgebremst.“
Auslöser der Kritik sind neue Anforderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Wer Fördergelder in Anspruch nehmen will und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzt, muss das Gebäude nun bei jeder einzelnen umgesetzten Maßnahme erneut energetisch bilanzieren. „Das kann, je nach Gebäude, bis zu einen ganzen Arbeitstag pro Maßnahme kosten“, so Wittig.
Was sieht die Regelung vor?
Hintergrund der Neuregelung ist laut BAFA eine stärkere Ausrichtung der Förderung an messbaren Energie- und Treibhausgaseinsparungen. Künftig müssen unter anderem Primär- und Endenergiebedarf sowie CO₂-Äquivalente angegeben werden. Diese Kennzahlen sollen Sanierungsvarianten vergleichbarer machen, die Klimawirkung einzelner Maßnahmen transparenter darstellen und den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes sowie europäischen Monitoringpflichten entsprechen.
Zudem verfolgt der Bund das Ziel, Fördermittel stärker an tatsächlich erzielten Einsparungen auszurichten und die Nachweise zu digitalisieren und zu vereinheitlichen.
Heißt also: Je höher die Energieeinsparung, desto höher auch die Förderung.
Ein Haus – mehrere Bilanzen
In der Praxis sieht Wittig jedoch einen massiven Mehraufwand: „Man muss künftig mehr Kennzahlen liefern, obwohl sie auf denselben GEG-Berechnungen wie bisher basieren.“
Ein iSFP arbeitet mit sogenannten Sanierungsvarianten, die häufig mehrere Maßnahmen bündeln – etwa die Dämmung von Dach und Kellerdecke. „Setzt ein Eigentümer später nur eine dieser Maßnahmen um, etwa die Dachdämmung, muss für die Förderung dennoch eine vollständige Vorher-/Nachher-Bilanz des gesamten Gebäudes erstellt werden“, so Wittig.
Gefordert sind bei jeder Maßnahme detaillierte Angaben zu Nutzfläche, Primär- und Endenergiebedarf, Treibhausgasemissionen sowie zum Transmissionswärmeverlust.
„Das bedeutet: das Gebäude muss komplett einmal im Istzustand (im iSFP vorhanden) und dann mit jeder energetisch umgesetzten Maßnahme aufs Neue bilanziert werden, um die Effizienzsteigerung berechnen und angeben zu können“, sagt der Experte.
Beispiel: Fenster- und Türenaustausch
Es muss in der Bilanz jedes einzelne Fenster inklusive der Türen mit seinem jeweiligen U-Wert erfasst und neu bilanziert werden – ein hoher Aufwand.
„Die Kosten für den Energieberater steigen zwangsläufig massiv nach oben, so dass sich eine Sanierung in vielen Fällen gar nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt“, befürchtet nun Wittig. „Die Energieberater werden noch mehr belastet und können somit immer wenigeren Eigentümern mit ihren Dienstleistungen zu Seite stehen.“
Ebenso irrsinnig seien die Vorschriften, weil „das Nutzungsverhalten der Bewohner gar nicht berücksichtigt werden kann“, meint der Fachmann. „Wenn beispielsweise der Eigentümer als Nutzer die vorher benötigte Klimaanlage wegen des verbesserten sommerlichen Wärmeschutzes weniger oder gar nicht mehr nutzt, fließt das nicht mit in die Datenerfassung ein.“
Wittigs Fazit: „Wenn wir so weiter verfahren, erreichen wir die Klimaziele nie und verwalten, dokumentieren uns dafür kaputt. Das Gesetz ist vielleicht gut gemeint, aber in der Umsetzung ein Totalausfall.“
Bericht: KA
Foto: Energieberatung Leverkusen