Energetische Sanierung: Kein Durchblick im Förder-Dschungel? Experte Heiko Wittig zeigt den richtigen Weg

Neue Regeln, neue Fallstricke, aber auch neue lukrative Möglichkeiten – Warum Energieberatung jetzt wichtiger ist denn je

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer jetzt saniert oder heizt, kann deutlich mehr Förderung erhalten – vorausgesetzt, dass Antragsstrategie und Fördersätze richtig kombiniert werden. 

Doch dafür muss man erst einmal einen Durchblick in dem Gesetzes-Dschungel haben.

Es empfielt sich also eine fundierte Experten-Beratung.

Heiko Wittig von der Energieberatung Leverkusen ist ein solcher Fachmann und bringt Licht ins Sanierungs-Dickicht: „Das Thema wird immer komplexer. Doch dafür gibt es mehr Möglichkeiten, um finanzielle Vorteile zu genießen.“

Und Heiko Wittig weiß, wie das geht. Dank jahrelanger Erfahrung und regelmäßiger Weiterbildungen.

 

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„Die Reform ermöglicht eine Förderstrategie statt eines einzelnen Antrags. Wer BEG-Einzelmaßnahmen, BEG-Komplettsanierung und die steuerliche Förderung nach § 35c EStG nicht gegeneinander abwägt, verschenkt regelmäßig mehrere Tausend Euro Fördersumme“, macht Wittig deutlich. „Die neuen Regeln bedeuten für Eigentümer vor allem eines: Nur eine unabhängige Beratung macht es möglich, die günstigste Förderkombination überhaupt zu erkennen. Wer die Reihenfolge der Anträge falsch wählt, verliert durch die neue Sperrfrist unter Umständen jede weitere Fördermöglichkeit für drei Jahre. Genau hier setzt meine Arbeit an: Ich sortiere für meine Kunden vorab, welche Förderwege zusammenpassen – und welche sich gegenseitig ausschließen.“

 

Fördergeld verschenken? Das muss nicht sein! So holen Sie das maximale an Fördergeldern und Steuerersparnissen aus

Mit der Reform wird die Förderlandschaft für energetische Sanierungen immer komplexer:

  • Boni für Einkommensteuerlast
  • individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Worst-Performing-Building-Status

entscheiden stärker als bisher darüber, wie hoch der Zuschuss am Ende ausfällt.

 

Eine der einschneidendsten Neuerungen betrifft die Kombination von Förderprogrammen: Die bisher gängige Praxis, zunächst die Heizung über die BEG-Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) zu fördern und später eine Komplettsanierung über die BEG WG bzw. BEG NWG anzuschließen, ist nur mit einer cleveren Planung möglich", sagt Heiko Wittig. Zwischen beiden Förderarten gilt künftig eine Sperrfrist von drei Jahren – rückwirkend auch für bereits zugesagte Anträge."

 

Zugleich wird die Kombination aus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) zum entscheidenden Hebel für die Fördersumme: In einem Rechenbeispiel steigt bei einem Sanierungsvorhaben mit zehn Wohneinheiten der Zuschuss allein durch den iSFP-Bonus um über 26.000 Euro

 

Für viele Eigentümer selbstgenutzter Immobilien rückt zudem die steuerliche Förderung nach § 35c EStG in den Fokus: Wer keinen WPB-Bonus erhält, fährt damit regelmäßig besser als über die BEG-Einzelmaßnahmenförderung – inklusive einer 50-prozentigen Steuerermäßigung auf die Kosten der Energieberatung selbst. 

 

Auch technisch gibt es neue Weichenstellungen: Ab dem 1. Januar 2028 werden neu eingebaute Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn sie mit natürlichen Kältemitteln wie R290 arbeiten – wer heute plant, sollte diese Vorgabe bereits einkalkulieren

 

Fazit: Für Eigentümer bedeutet eine frühzeitige Beratung laut Wittig einen klaren Mehrwert. Sie verhindert nicht nur Antragsfehler und den Verlust von Fördermöglichkeiten durch die neue Sperrfrist, sondern deckt regelmäßig zusätzliche Bonusmöglichkeiten auf, welche oftmals einen erheblichen finanziellen Zugewinn bedeuten können. Gerade bei größeren Vorhaben mache das häufig einen Unterschied von mehreren Zehntausend Euro.

 

„Das Thema wird immer komplexer. Doch dafür gibt es mehr Möglichkeiten, um unseren Kunden finanzielle Vorteile zu verschaffen.“