Wirtschaftsförderung entwickelt Mietzuschussprogramm

Um Leerständen aktiv entgegen zu wirken

Vom Ausschuss und Rat beschlossen, stellt die Wirtschaftsförderung ihr Mietzuschussprogramm vor, das für den Einzelhandel ins Leben gerufen wurde. Dabei erklärt Sonja Kunders vorab, dass "die Situation der Innenstadt (einschließlich der Bahnhofstraße) und auch im Nahversorgungsbereich Gruiten / Bahnstraße derzeit nicht von einer hohe Leerstandsquote geprägt" sei. Im Zentrum und an der Bahnhofstraße waren es Anfang Juni noch 11 Leerstände. Und damit das so bleibt, habe die Wirtschaftsförderung "dieses proaktive Instrument entwickelt, um schnell und kurzfristig Ansiedlungen − auch von innovativen und zukunftsorientierten Konzepten − im inhabergeführten Einzelhandel zu unterstützen."

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Wer wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründungen sowie Unternehmen, die 

  • sich mit einem inhabergeführten Einzelhandelsunternehmen im Innenstadtbereich (Umgrenzung Kaiserstraße, Schillerstraße, Dieker Straße, Mittelstraße), entlang der Bahnhofstraße und im Bereich Bahnstraße ansiedeln möchten
  • mit ihrem inhabergeführten Geschäft in den Innenstadtbereich (Umgrenzung Kaiserstraße, Schillerstraße, Dieker Straße, Mittelstraße) oder Bereich Bahnstraße umsiedeln möchten.

 

Bei Bewilligung des Antrages erhalten die Betriebe eine Zuwendung in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der monatlichen Nettokaltmiete, jedoch höchstens bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro je Monat über einen Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten. Eine Verlängerung um sechs weitere aufeinanderfolgende Monate wird nach erneuter Antragsstellung gewährt, wenn ersichtlich ist, dass sich das Konzept in Haan als marktfähig erweist, der Betrieb erfolgreich geführt wird und nachgewiesen werden kann, dass der Betrieb weitere zwei Jahre in Haan bestehen bleiben wird. Darüber hinaus wird eine Zuwendung in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten, jedoch höchstens zu einem Maximalbetrag von 2.500 Euro gewährt.

 

Alle Bestimmungen und Voraussetzungen sind in den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung im Rahmen des Leerstandsmanagements der Wirtschaftsförderung“ nachzulesen. Diese und die Antragsunterlagen sind auf der städtischen Website zu finden.

 

Dr. Jürgen Simon und Paulina Betthaus von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung freuen sich über das einstimmige Votum für dieses Programm, das der Rat der Stadt Haan mit seinem Beschluss abgegeben hat: „Wir möchten die Hürde für einen Zuschuss relativ gering halten. Prüfen werden wir jedoch den Businessplan und die Gültigkeit der Gewerbeanmeldung. Zudem muss ein Mietvertragsentwurf, aus dem die Lage, die Ladenfläche, der Mietzins sowie die geplante Mietdauer (mindestens 1 Jahr) hervorgehen, vorgelegt werden. Wir hoffen sehr, dass das Programm angenommen wird und wir damit einen wirksamen Beitrag leisten können, Einzelhandelsunternehmen mit neuen Konzepten und Ideen in Haan anzusiedeln.“ 


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