„Wegegeld“-Streit beschäftigt morgen auch den Stadtrat

02.11.2026

Rund um das ehemalige Postparkplatzgelände an der Kaiserstraße 26 kommt Bewegung in die Sache. Während Denns Biomarkt und Grundstückseigentümer auf die umstrittenen Zahlungsforderungen reagieren, will die WLH am 3. November 2026 im Stadtrat wissen, was die Stadt Haan unternehmen kann und wird.

 

Wer das Gelände an der Kaiserstraße 26 befährt, musste bislang offenbar mit teurer Post rechnen. Für vermeintliche Parkverstöße bzw. eine angebliche „Besitzstörung“ fordert das von dem Eigentümer beauftragte Parkraumüberwachungsunternehmen Parkcontrol24 Ltd. teilweise bis zu 145 Euro. Betroffen sind nicht nur Parker, sondern offenbar auch Menschen, die den Denns Biomarkt besuchen oder das Gelände lediglich durchfahren, um zum städtischen Parkplatz an der Martin-Luther-Straße zu gelangen.

 

 

Sowohl Denns als auch Grundstückseigentümer reagieren

Der Denns Biomarkt hat sich inzwischen öffentlich von dem Vorgehen des Überwachungsunternehmens distanziert. In einem Aushang informiert der Markt seine Kunden über die kostenlose Nutzung der Kundenparkplätze und bezeichnet das Verhalten von Parkcontrol24 als „grob gesetzwidrig“.

 

Auch beim Grundstückseigentümer scheint sich etwas zu bewegen. Wie die Rheinische Post vor wenigen Tagen berichtet hat, sollen die Forderungen für Parkverstöße künftig von bisher bis zu 145 auf maximal 49 Euro sinken. Außerdem sollen die für die Mieter der 14 neuen Wohnungen vorgesehenen Stellplätze deutlicher gekennzeichnet und die bislang kleinen grünen Verbotsschilder durch größere ersetzt werden. Diese Änderungen sollen dem Bericht zufolge bereits seit Anfang November gelten.

 

WLH nimmt jetzt die Stadt in die Pflicht

Die WLH-Fraktion bringt die Angelegenheit am 3. November auf die Tagesordnung des Haaner Stadtrates. Dabei richtet sich der Blick nun auf die Stadtverwaltung und insbesondere auf das Ordnungsamt, das die WLH auch in seiner Funktion als Verbraucherschutzbehörde gefordert sieht.

 

Die Fraktion möchte wissen, wie die Stadt das Vorgehen des Grundstückseigentümers und des beauftragten Unternehmens Parkcontrol24 Ltd. bewertet und welche Möglichkeiten sie hat, gegen möglicherweise unberechtigte Zahlungsforderungen vorzugehen. Dabei verweist die WLH auf die ordnungsrechtlichen und gewerberechtlichen Befugnisse der Stadt.

 

Damit laufen derzeit mehrere Entwicklungen parallel: Was davon letztlich tatsächlich umgesetzt wird und ob die Stadtverwaltung selbst aktiv wird, bleibt abzuwarten. Das letzte Wort in der Angelegenheit scheint jedenfalls noch nicht gesprochen.

 

Foto: anzeiger24.de, Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

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