
Über 11.000 Einsprüche gegen die neue Grundsteuer
09.05.2025Bearbeitung wird Jahre dauern
Die neue Grundsteuer kommt nicht zur Ruhe. Dem Finanzamt Hilden, zuständig für die Städte Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein, liegen derzeit rund 11.800 Einsprüche vor. Die Mehrzahl der Verfahren bezieht sich auf die Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellungen und deren Verfassungsmäßigkeit.
Wertfeststellungen bedeutet, dass Grundbesitzer mit der Bewertung ihrer Immobilen oder Grundstücke nicht einverstanden sind.
Bund der Steuerzahler unterstützt Musterverfahren
Der Bund der Steuerzahler unterstützt verschiedene Verfahren, in denen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer gerichtlich überprüft werden soll.
Im Brennpunkt stehen:
- Verfassungswidrige Bewertung: Die Bewertung orientiert sich zu sehr an Pauschalierungen und vernachlässigt individuelle Merkmale von Grundstücken.
- Ungleichbehandlung durch Bodenrichtwerte: Die Verwendung von Bodenrichtwerten führt zu systematischen Bewertungslücken und damit zu einer Ungleichbehandlung der Steuerzahler.
- Komplexität und Bürokratie: Das Bundesmodell ist durch zahlreiche Pauschalierungen und komplexe Berechnungen gekennzeichnet, was zu einem hohen bürokratischen Aufwand führt.
- Fehlende Berücksichtigung individueller Umstände: Besondere Merkmale wie Denkmalschutz, Baulasten oder Immissionen werden nicht angemessen berücksichtigt, was zu einer verzerrten Bewertung führen kann.
Sollte das Bundesverfassungsgericht in einem der vorgenannten Gründe zu einer Unzulässigkeit kommen, könnte sich dies auf alle vergleichbaren Bescheide, unabhängig davon, ob Einspruch eingelegt worden ist oder nicht, auswirken. Aber bis dahin wird es wohl noch ein paar Jahre dauern. Bis dahin werden die meisten Betroffenen erst einmal ihre Steuern zu entrichten haben.
Wie werden individuell Einsprüche bearbeitet?
Die Klärung dieser Einsprüche ist relativ zeitraubend, weil es sich häufig um Einzelfälle handelt, die individuell neu bewertet werden müssen.
Das bedeutet einerseits, dass sich eine Änderung zu Gunsten des Einspruchsführers ergeben kann. In Ausnahmefällen kann es aber auch vorkommen, dass die Prüfung zu Ungunsten des Einspruchsführers ausfällt und damit zu einem höheren Steueraufkommen führt. In diesem Falle besteht aber die Möglichkeit des Einspruchsführers, den Einspruch zurückzunehmen, um auf diese Weise eine Änderung zu seinen Lasten zu verhindern.
Das Finanzamt weist in diesen Fällen auf die Möglichkeit der Einspruchsrücknahme hin.
Bericht: Walter Thomas
Foto: M. Malczok / A.Stein/Pixabay
Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an
oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.
Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.